Zuger Kantonsrätinnen wehren sich gegen Missstand

Baby und Politikarbeit – in Zug ist das nicht vereinbar

Baby und Kantonsratsvorlagen, das verträgt sich in Zug schlecht.

(Bild: Adobe Stock)

Zuger Parlamentarierinnen, die gerade Mutter geworden sind, dürfen zwar an Kantonsratssitzungen teilnehmen. Eine Entschädigung erhalten sie jedoch nur beschränkt. Darüber hinaus droht der Verlust der gesamten Mutterschaftsgelder. Zwei CVP-Politikerinnen setzen sich gegen diese Regelung zur Wehr. Sie wollen mit dem Anliegen in Bern anklopfen.

Jeder Parlamentarier erhält für sein Engagement eine monetäre Entschädigung. Im Zuger Kantonsparlament sind das etwa 4500 Franken pro Jahr. Das gilt jedoch nicht für Parlamentarierinnen, die sich im Mutterschaftsurlaub befinden und während dieser Zeit Kantonsrats- und Kommissionssitzungen besuchen. Schlichtweg weil es gesetzeswidrig ist. Diesen Missstand möchten die beiden CVP-Kantonsrätinnen Anna Bieri und Barbara Häseli ändern.

Sie haben den Regierungsrat vor einem Jahr beauftragt, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit eine Kantonsrätin während ihres Mutterschaftsurlaubs im Rahmen ihrer gesundheitlichen Situation und der familiären Möglichkeiten «ihren von der Wählerschaft erteilten Auftrag wahrnehmen» könne.

Die Entschädigungen für geleistete Sitzungen gelten sozialversicherungsrechtlich als Nebenerwerb. Und einem solchen dürfen Frauen während des Mutterschaftsurlaubs gemäss eines Bundesgerichtsurteils nicht nachgehen, wenn dieser mehr als 2300 Franken pro Jahr generiert.

Übersteigt ein Nebenamt diesen Betrag, entfällt der Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung aus dem Hauptjob, geben die Kantonsrätinnen zu bedenken.

Entweder gratis politisieren oder der Sitzung fernbleiben

Gemäss der beiden Postulantinnen gäbe es also zwei Möglichkeiten für frau. Man bleibt den Ratssitzungen fern, auch wenn es weder gesundheitliche noch familiäre Probleme gibt. «Oder aber sie besucht nach dem Überschreiten des Jahreseinkommens von 2300 Franken sämtliche weitere Sitzungen ohne Entschädigung.»

Soldaten bekommen sogar Urlaub

Besonders stossend sei zudem, dass militärdienstleistende Personen für ihre Kantonsratssitzung Urlaub nehmen dürften, und nebst der Kantonsratsentschädigung trotzdem Anspruch auf Sold und Erwerbsersatz hätten.

Selbst Krankgeschriebene seien besser gestellt, da sich die Krankschreibung auf die Haupt- und nicht die Nebentätigkeit beziehe und das entsprechende Gehalt aus den Sitzungen demnach trotzdem bezogen werden dürfe, so die beiden Politikerinnen.

Dem Regierungsrat sind die Hände gebunden

Die Zuger Regierung zeigt sich in ihrer kürzlich erschienenen Antwort auf den Vorstoss verständnisvoll. «Es ist schwierig nachzuvollziehen, warum Parlamentarierinnen mit der Teilnahme an Parlamentssitzungen ihren Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung verlieren können.» Die Regierung weist deshalb auf die Möglichkeit einer Standesinitiative hin.

«Wir geben uns sicher nicht damit zufrieden, dass das Problem besteht und die Situation so bleibt.»

Anna Bieri, Kantonsrätin (CVP)

Das Anliegen der Postulantinnen betreffe eine Materie des Bundesrechts, so die Exekutive. Die Ausgleichskasse, welche für die Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung zuständig sei, unterstehe wohl in administrativer Hinsicht dem Kanton. Fachlich habe jedoch der Bundesrat respektive das Bundesamt für Sozialversicherungen das Sagen.

Darum könne der Kanton Zug dem Anliegen weder mit einem kantonalen Erlass noch mit Weisungen an die Ausgleichskasse entsprechen. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat eine Erheblichkeitserklärung des Postulats ab.

Bieri freut sich über Wohlwollen der Regierung

Postulantin Anna Bieri sagt auf Anfrage von zentralplus: «Klar bin ich etwas ernüchtert, dass man keine Lösung auf kantonaler Stufe bieten kann. Doch damit war zu rechnen.» Die Antwort des Regierungsrats sei jedoch nicht nur verdriesslich. «Dieser bringt uns Verständnis entgegen und sagt relativ deutlich, dass er die aktuelle Handhabung nicht nachvollziehen kann», so Bieri. Das sei ein positives Zeichen.

«Mit dem Vorschlag einer Standesinitiative zeigt der Regierungsrat, dass er Handlungsbedarf sieht.» Diese Möglichkeit werde man denn auch nützen, so Bieri. «Es ist für Barbara Häseli und mich klar, dass wir jetzt nicht einfach finden: Jänu! Wir geben uns sicher nicht damit zufrieden, dass das Problem besteht und die Situation so bleibt.»

Entsprechend sei klar, dass die beiden Postulantinnen eine Standesinitiative auf Bundesebene einreichen werden. «Auch wenn wir noch nicht wissen, ob wir diese zu zweit einreichen oder sie breiter abstützen. Die Wunschvorstellung wäre natürlich, dass der ganze Kantonsrat die Initiative unterstützt.»

Auch das Luzerner Stadtparlament ist betroffen

Nicht nur in Zug ist die fehlende Unterstützung für Mütter im Rat ein Thema. Auch in Luzern haben sich Parlamentarierinnen des Grossen Stadtrats mit einem Vorstoss kürzlich an die Exekutive gewandt. Diese will eine Lösung für das Problem finden (zentralplus berichtete). Im Luzerner Kantonsrat wurde ausserdem im Februar von linker Seite eine Motion eingereicht, welche fordert, dass Politiker bei längeren Absenzen Stellverteter einsetzen. Der Vorstoss ist hängig.

Beim Grossen Gemeinderat der Stadt Zug stellt sich dieses Dilemma nicht. Dies insbesondere, da die Entschädigungen die 2300-Franken-Marke pro Jahr nicht überschreiten würden, erklärt Stadtschreiber Martin Würmli auf Anfrage.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von fabioiten
    fabioiten, 25.06.2019, 11:00 Uhr

    Im unteren Abschnitt wird zweimal von Interpellantinnen gesprochen. Sie sind Postulantinnen;)

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    • Profilfoto von Valeria Wieser
      Valeria Wieser, 25.06.2019, 11:13 Uhr

      Sie haben natürlich völlig recht! Vielen Dank fürs aufmerksame Lesen!

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