Neue Finanzierung für Zuger Stadttunnel

Autofahrer sollen 300 Millionen mehr zahlen

Fussgänger statt Durchgangsverkehr: Der verkehrsberuhigte Postplatz. (Bild: zvg)

Dem Kanton Zug geht das Geld aus. Nun fordert eine Kommission des Kantonsrates, die Finanzierung des teuersten Zuger Infrastrukturprojektes anders zu regeln. Die Motorfahrzeugsteuern würden so ab 2016 zu den höchsten der Schweiz zählen.

Auch wenn der 2,7 Kilometer lange Stadttunnel zusammen mit der Aufwertung des Zentrums nicht mehr 950, sondern «nur» noch 890 Millionen Franken kosten soll: Es handelt sich weiterhin um das teuerste Zuger Infrastrukturprojekt aller Zeiten (zentral+ berichtete).

300 Millionen durch befristete Steuern

Nun beantragt die staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates (Stawiko), diese Finanzierung anzupassen. Im Mittelpunkt steht dabei eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern. Während knapp 20 Jahren soll ein zweckgebundener Zuschlag von 50 Prozent erhoben werden, womit man jährlich 15 Millionen Franken einnehmen will. Insgesamt sollen so 300 Millionen Franken zusammenkommen. Zusätzlich will man je 235 Millionen Franken durch die Spezialfinanzierung Strassenbau sowie durch die Investitionsrechnung beisteuern.

Damit stemmen Autofahrer rund 60 Prozent der Gesamtkosten des Projektes. Bezahlen sollen ab übernächstem Jahr die Halter aller im Kanton Zug zugelassenen Fahrzeuge, die den Tunnel passieren dürfen (also ohne Töfflis, Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge). Damit wird Zug bei den Motorfahrzeugsteuern zusammen mit Jura, Basel-Land und Graubünden zu den teuersten Kantonen der Schweiz zählen. Für eine ähnliche Finanzierung hat sich im Jahr 2002 auch der Kanton Solothurn entschieden, wo die Umfahrungen von Olten und Solothurn mit einer 15-prozentigen Erhöhung der Steuern mitfinanziert werden.

Auch Stadt Zug soll mehr zahlen

20 Millionen für Bahntransport

Durch den Bau des Stadttunnels fallen rund 770'000 Kubikmeter Aushub- und Ausbruchmaterial an. Da dieses Material zu grossen Teilen nicht wiederverwertbar ist, wird man es in Deponien abführen müssen. Dies soll mit Förderbändern und der Bahn erfolgen. Würde man es stattdessen mit Lastwagen abführen, könnten rund 20,1 Millionen Franken eingespart werden. Aktuell sind die Gesamtkosten für die «emissionsarme Materialbeschaffung» auf 26,3 Millionen Franken veranschlagt.

Damit wären jedoch höhere Luft- und Lärmemissionen verbunden. Alleine der Abtransport des Materials mit Lastwagen würde rund 120'000 Fahrten durch die Stadt bedingen, was wiederum umfangreiche Strassensanierungen nach sich ziehen würde.

Aber nicht nur Autofahrer sollen mehr bezahlen. Aufgrund der Verknüpfung der beiden Vorhaben Stadttunnel und «Zentrum Plus», die eine Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr vorsehen, ziehe die Stadt den weitaus grössten Nutzen aus dem Projekt, argumentiert die Kommission. Der Nutzen wird von der Baudirektion auf 133,5 Millionen Franken beziffert. Aus diesem Grund habe die Stadt auch 120 statt der ursprünglich geforderten 60 Millionen Franken zu übernehmen, entschied die Stawiko.

Aufgrund der hohen Investitionssumme stellte sich schon wiederholt die Frage nach dem Road Pricing, also einer Durchfahrtsgebühr. Zwar ist die Benützung öffentlicher Strassen in der Schweiz gebührenfrei. In Einzelfällen kann das eidgenössische Parlament aber davon abweichen, wie beispielsweise bei der Tunnelgebühr am Grossen St. Bernhard.

10 Millionen im Jahr mittels Road Pricing?

Auch das Projekt Stadttunnel samt ZentrumPlus erfülle die Voraussetzungen, so die Baudirektion in ihrem Bericht zuhanden der Stawiko. Bei täglich 30’000 durchfahrenden Fahrzeugen und einer Tunnelgebühr von einem Franken könnten so jährliche Einnahmen von rund 10 Millionen Franken generiert werden. Dies hätte gleichzeitg den Vorteil, dass sich Halter ausserkantonaler Fahrzeuge an den Kosten beteiligen würden.

Die Baudirektion räumt ein, dass dem Bundesparlament ein entsprechendes Gesuch gestellt werden könnte. Allerdings dürfe man die Finanzierung des Stadttunnels nicht von der Einführung des Road Pricing abhängig machen, da ansonsten das eidgenössische Parlament über das Zuger Bauvorhaben entscheiden würde.

Volksabstimmung im Jahr 2015

Nach dem Kantonsrat sollen nächstes Jahr die Stimmbürger des Kantons über den Tunnel abstimmen können. Da die Kantonsverfassung lediglich das fakultative Referendum vorsieht, beantragt die Kommission, die Vorlage dem Behördenreferendum zu unterstellen.

So soll das Portal an der Artherstrasse aussehen.

So soll das Portal an der Artherstrasse aussehen.

(Bild: zvg)

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2 Kommentare
  • Profilfoto von tschovanni
    tschovanni, 11.11.2014, 17:26 Uhr

    NFA Beitrages nur für ein Jahr und das Problem mit den fehlenden Finanzen wäre auf einen Schlag gelöst!

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  • Profilfoto von Anton Saxer Stadtzuger
    Anton Saxer Stadtzuger, 11.11.2014, 10:26 Uhr

    Dass der Vorschlag zur Finanzierung des geplanten Stadttunnel Zug mit Zentrum Plus bei den Autofahrern im Kanton Zug nicht wirklich auf Gegenliebe stossen wird ist absehbar. Sie alle würden über 20 Jahre mit einem 50 %igen Zuschlag auf die Motorfahrzeugsteuer einen beachtlichen Teil dieses unnötigen Projekts finanzieren. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob sie den Tunnel je benützen würden oder nicht. Und nach einer 10järigen Pause würde die Aktion wiederhold, da ein
    Stadttunnel nach 30 Jahren generalsaniert werden müsste.

    Der Gerechtigkeit halber hätte die STAWIKO die Vorschläge mit einer Sondersteuer für Fussgänger ergänzen müssen, denn schliesslich «profitieren» diese ja von einem Zentrum Plus …….

    Ich interpretiere die Vorschläge der STAWIKO in folgender Weise:
    in Ermangelung von Mut zum Nein zu diesem Mammutprojekt tischt man unpraktikable Vorschläge auf und ebnet damit den Weg sich erhobenen Hauptes aus der Affäre zu ziehen: sollen doch die Stimmbürger in einer kantonalen Volksabstimmung diese Aufgabe übernehmen.

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