Neue Regeln ab Montag

Ausweitung der Zertifikatspflicht: Das musst du wissen

Wer nicht bereit ist, sich zu impfen oder zu testen, dem bleiben bereits ab Montag viele Türen verschlossen. (Bild: cbu)

In Restaurants, Kinos und Fitnesscentern gilt ab Montag die Zertifikatspflicht. Der Bundesrat hat beschlossen, dass auch an privaten Hochzeiten nur noch teilnehmen darf, wer genesen, geimpft oder getestet wird. Was gilt sonst noch? Wir haben es für dich zusammengetragen.

Die Intensivstationen in Luzern und Zug sind stark ausgelastet (zentralplus berichtete). Die Zahl der Corona-Fälle ist hoch und der Bundesrat befürchtet, dass sie wegen der kühleren Temperaturen im Herbst weiter ansteigen werden. Er hat deshalb beschlossen, die Zertifikatspflicht – die bisher nur in Discos und an Grossveranstaltungen galt – weiter auszuweiten.

Wo muss ich künftig das Covid-Zertifikat zeigen, um reinzukommen?

Im Innern von Restaurants und Bars gilt bereits ab Montag (13. September) eine Zertifikatspflicht. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeitbetrieben wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscentern, Kletterhallen, Hallenbädern, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.

Wo gehe ich ab Montag ein Bier trinken, wenn ich nicht geimpft bin?

Wenn du nicht bereits von einer Covid-Erkrankung genesen bist oder dich hast testen lassen heisst es: draussen bleiben. Das ist wörtlich gemeint. Auf den Terrassen der Restaurants ist kein Zertifikat nötig.

Welche Ausnahmen gibt es?

Menschen von religiösen oder politischen Veranstaltungen auszuschliessen, verstösst gegen das Grundrecht. Solche Anlässe mit bis maximal 50 Personen sind deshalb von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Auch um bei Selbsthilfegruppen mitzumachen, braucht es keinen «Corona-Pass».

Kann ich ohne Zertifikat noch Hochzeit feiern?

Für Privatanlässe wie Hochzeiten gilt ebenfalls die Zertifikatspflicht, wenn in öffentlich zugänglichen Lokalen gefeiert wird. Partys im Freien hingegen sind davon befreit – vorausgesetzt du lädst weniger als 1’000 Leute ein.

Gibt es Sonderregeln für Jugendliche?

Jein. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Wer über 16 Jahre alt ist, muss aber ein Covid-Zertifikat vorweisen können, wenn er beispielsweise in den Ausgang gehen will.

Darf meine Arbeitgeberin verlangen, dass ich ein Zertifikat vorlege?

Arbeitgeber haben ihren Mitarbeiterinnen gegenüber eine Fürsorgepflicht (zentralplus berichtete). Sie dürfen das Vorliegen eines Zertifikats überprüfen. Aber nur wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls eine Chefin von ihren Mitarbeitern einen Test verlangt, muss sie die Kosten dafür tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das «Zertifikat light» verwenden. Dieses enthält keine Gesundheitsdaten. Sprich: Die Arbeitgeberin erfährt nicht, aus welchem Grund (geimpft, getestet oder genesen) du das Zertifikat bekommen hast.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Zertifikatspflicht halte?

Wer ohne Zertifikat in Innenräumen erwischt wird, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen. Gastronominnen und Veranstalter, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, tragen ein grösseres Risiko. Ihnen droht nicht nur eine Busse, sondern auch die Schliessung des Betriebs.

Warum macht der Bundesrat das?

Die Impfung schützt aus Sicht der Regierung gut, sowohl vor einer Ansteckung als auch vor einer schweren Erkrankung. Zudem würden erkrankte Geimpfte viel weniger häufig andere anstecken. Der Anteil der nichtimmunen Bevölkerung ist aus Sicht des Bundesrats aber zu gross, um eine weitere starke Infektionswelle zu verhindern. Obwohl das Interesse an der Impfung etwas zugenommen habe, sei die Impfgeschwindigkeit nach wie vor tief. Der Bundesrat setzt auf die Ausweitung der Zertifikatspflicht, um die erneute Schliessung von Freizeit- und Kulturbetrieben zu verhindern.

Wie lange geht das so weiter?

Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

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10 Kommentare
  • Profilfoto von Fabrizio
    Fabrizio, 09.09.2021, 14:58 Uhr

    Hört bitte auf einen Sündenbock für diese Krise zu suchen und lasst den Menschen die freie Entscheidung. Wir leben in einer liberalen Gesellschaft mit Schweizerischen Tradition und Werte. Lasst uns diese Werte weiterhin bewahren und nicht diese der Nachbarstaaten übernehmen!

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    • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
      Kasimir Pfyffer, 12.09.2021, 16:50 Uhr

      Sie haben das Morgenrot und den Allmächtigen vergessen. Ein bisschen Pathos darf es schon sein, wenn man von «Freiheit» schwurbelt und damit das Recht meint, andere zu gefährden, die Pflege zu überlasten und weitere Lockdowns zu provozieren.

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    Rentner, 09.09.2021, 08:06 Uhr

    ja Familie Meier lädt 10 Leute zum Geburtstag in die Beitz ein niemand hat ein Zertifikat ,jeder braucht ein Test 80 Fr pro Test gibt 800 Fr, die Restaurant machen so Konkurs ,,,

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    • Profilfoto von Marc
      Marc, 09.09.2021, 10:22 Uhr

      Damit war seit langem zu rechnen. Die Impfung ist gratis, wer bisher nicht reagiert hat muss jetzt halt mit den Konsequenzen leben.

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    Jörg, 09.09.2021, 06:23 Uhr

    bin ja auch Geimpft, nun 4 Bauarbeiter und ein Lehrling 17 wollen am Mittag in die Beitz Essen,, jeder Braucht ein Test da kein Zertifikat vorhanden, soll jeder 80 Fr für ein Test Zahlen, wo kriegt der vor dem Essen den Tast her,, am anderen Tag trieft sich der Lehrling zur Musikprobe ,im Restaurant nun braucht er wieder ein Test, 80 Fr ?und am Wachende will er noch mit Freunden an ein Konzert, das kann es nicht sein der Impfzwang ist nun Eingeführt, das Pers, kann und muss nicht impfen ,Service, Spital, entweder alle oder niemand. Das Ende der Beizen ist so Eingeläutet.

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      Bernhard, 09.09.2021, 11:01 Uhr

      Es besteht kein Restaurantzwang und kein Konzertzwang. Wer sich nicht impfen möchte (und sowohl sich sowie andere gefährdet), hat sehr wohl die Wahl.

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      • Profilfoto von Fabrizio
        Fabrizio, 09.09.2021, 15:27 Uhr

        Dies ist ein Impfzwang durch die Hintertür! Jeder Bürger hat das gleiche Anrecht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wenn Jemand sich impfen lässt, dann ist es seine freie Entscheidung. Zur Klarstellung: auch geimpft können das Virus weitergeben, somit hält das Argument nicht zum Teil sogar gleich stark. Freuen Sie sich auf die nächsten Piks der kommenden Jahre.

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      Michel von der Schwand, 10.09.2021, 14:54 Uhr

      @Fabrizio: Nein es ist definitiv kein Impfzwang. Die Impfung ist frei zugänglich und jeder kann selber entscheiden, ob er sich impfen lassen will oder nicht. Sie können weiterhin am sozialen Leben teilnehmen, auch ohne dass sie geimpft sind. Sie sind nicht Teil der Lösung sondern das Problem. Ihr Problem ist, dass sie sich weigern die Konsequenzen ihres Handeln zu tragen. Konsequenzen des eigenen Handeln tragen zu dürfen, hat im Übrigen sehr viel mit der Freiheit zu tun. Und Sie rufen da nach dem Staat. Peinlicher kann man wirklich nicht mehr schwurbeln.

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      • Profilfoto von MikeLeon
        MikeLeon, 11.09.2021, 11:17 Uhr

        Super auf den Punkt gebracht.

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  • Profilfoto von Grimoldi
    Grimoldi, 08.09.2021, 19:16 Uhr

    Zu wenig, zu spät.

    Dennoch machen die wenigstens etwas…

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