Kanton Zug will keine betrieblichen Lohnanalysen

Ärger um Lohngleichheit

Lohnungleichheit im Kanton Zug: Frauen sind noch nicht zufrieden. (Bild: fotolia.de)

In Zug machen sich Kantonsrätinnen aller Couleur für Lohngleichheit zwischen Mann und Frau stark. Die Regierung lehnt nun eine Massnahme ab, die zur Behebung dieser Ungleichheiten gedacht ist. Das spaltet sogar die sich sonst so einigen Kantonsrätinnen in zwei Lager. 

Der Bundesrat will Arbeitgebende dazu verpflichten, regelmässig betriebsinterne Lohnanalysen durchzuführen. Der Zuger Regierungsrat meldete letzte Woche, dass er diesen Vorschlag ablehne. Lohnanalysen sollen gemäss Bund geschlechtsspezifische Lohnungleichheiten beheben.

Gleichzeitig haben kurz zuvor eine ganze Reihe Zuger Kantonsrätinnen eine Interpellation zum Thema gleiche Löhne für Frau und Mann eingereicht. Vertreterinnen aller grossen Parteien ausser der SVP fragen den Kanton unter anderem, wie der Regierungsrat die Selbstdeklaration des Bundes beurteile. Damit zielen sie auf die betriebsinternen Lohnanalysen. Die Antwort des Regierungsrates: «Ein solcher Eingriff ist aus Sicht der Zuger Regierung wirtschaftsfeindlich und nicht angezeigt, zumal Lohnungleichheiten nicht per se auf das Geschlecht zurückzuführen sind», schreibt der Regierungsrat in seiner Information. 

Unterschiede zwischen Müttern und Vätern

Worauf sind denn Lohnungleichheiten gemäss Regierungsrat zurückzuführen? Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard nimmt Stellung: «Der Regierungsrat bezieht sich mit seinem Nein auf eine Studie von avenir suisse.» Darin werden die Lohnunterschiede weniger zwischen Frauen und Männern allgemein, sondern eher zwischen Müttern und Vätern verortet. Dann ist alles gar kein Problem? Bei den Initiantinnen der Interpellation ist man geteilter Meinung.

«Regelmässige Analysen sind nur ein Teil des Problems.»
Karen Umbach, FDP

Karen Umbach, FDP

Karen Umbach, FDP

(Bild: FDP)

Karen Umbach von der FDP hat die Interpellation auch unterschrieben. Sie zeigt aber dennoch Verständnis für den Entscheid des Regierungsrates: «Ich bin nicht dafür, dass wir Arbeitgeber gesetzlich zu regelmässigen Analysen verpflichten.» Regelmässige Analysen seien nur ein Teil des Problems, gibt sie zu bedenken. Sie findet die Vereinbarkeit von Beruf und Familie viel wichtiger als regelmässige Lohnanalysen.

Gleichstellung, der ewige Zankapfel

Seit dem 1. Juli 1996 ist auf Bundesebene das Gesetz in Kraft getreten, welches die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann bezweckt. Im Kanton Zug gab es von 1998 bis 2010 eine Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau. Diese wurde vom damaligen Regierungsrat aber wieder abgeschafft.

Ein Bundesgerichtsentscheid verpflichtete den Kanton Zug anschliessend dazu zu regeln, wie, von wem und mit welchen Mitteln der Gleichstellungsauftrag künftig umgesetzt werde. 

2015 wurde dann von der Zuger Regierung ein neues Gesetz ausgearbeitet, um die Gleichstellung von Mann und Frau dezentral zu organisieren. Konkrete Massnahmen trifft das Gesetz keine, was insbesondere bei linken Parteien auf wenig Verständnis gestossen ist. Mit einer Interpellation fordern nun diverse Kantonsrätinnen eine Stellungnahme des Regierungsrates zum Thema gleiche Löhne für Mann und Frau.

«Frauen machen genau so eine Rechnung wie die Wirtschaft – lohnt es sich nicht zu arbeiten, weil Kinderbetreuung so teuer ist, tun sie das nicht.» Wenn dieses Problem beseitigt werden könnte, würde sich in Sachen Lohngleichheit vieles verbessern, ist Umbach überzeugt.

Frauen müssen Druck machen

Gabriela Ingold von der FDP hat die Interpellation ebenfalls unterzeichnet. Sie lehnt die betrieblichen Lohnanalysen ab: «Das zieht einen grossen bürokratischen Aufwand mit sich. Und eine Lohnpolizei, das ist der falsche Ansatz.» Wichtig sei vielmehr, dass das Thema nicht vergessen gehe, dass darüber gesprochen werde.

Gabriela Ingold, FDP

Gabriela Ingold, FDP

(Bild: FDP)

Und sie denkt, dass es die Frauen auch selber in die Hand nehmen müssen: «Gerade in Lohnverhandlungen sind Frauen manchmal zu wenig forsch.» Oftmals werde auch dem guten Arbeitsklima zuliebe zu wenig gefordert. Dennoch weiss sie dank ihrer Tätigkeit als Treuhänderin: «Lohnungleichheiten sind leider immer noch eine Tatsache und die Lohngleichheit nicht überall vollzogen.»

Grosse Unterschiede

Das sieht auch Barbara Gysel so. Die Präsidentin der SP Kanton Zug hat die Interpellation zur Lohngleichheit im Kanton Zug ebenfalls unterzeichnet. Sie findet die Begründung, dass Lohnunterschiede nicht per se aufs Geschlecht zurückzuführen seien, rückschrittlich. Sie gibt zu bedenken: «Der öffentliche Sektor schneidet insgesamt besser ab als die Privatwirtschaft.» Bei Bund, Kantonen und Gemeinden betrage der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern im Schnitt 16,5 Prozent, bei der Privatwirtschaft hingegen 21,3 Prozent.

«Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern liegt in der Privatwirtschaft bei 21,3 Prozent.»
Barbara Gysel, SP-Präsidentin Kanton Zug

 

Löhne im Vergleich

Ein Blick auf den Lohnrechner des Bundes zeigt deutliche Unterschiede diesbezüglich. Männer verdienen bei gleicher Ausbildung, gleich vielen Dienstjahren und gleicher Funktion mehr als Frauen. Dieser Trend zieht sich durch diverse Branchen durch. Hier drei Beispiele aus der Zentralschweiz aus dem Jahr 2012:

Schulwesen

Eine Vollzeit arbeitende, 30-jährige Lehrerin mit PH-Abschluss verdient monatlich rund 900 Franken weniger als ihre gleichaltrigen männlichen Berufskollegen (durchschnittlich 6807 Franken gegenüber von 7746 Franken bei Männern).

(Bild: venngage.com)

 

Gastronomie

Eine 50-jährige Serviceangestellte, die wie ihr männlicher Berufskollege seit 15 Jahren im Beruf tätig ist, verdient etwa 600 Franken weniger (4509 Franken im Vergleich zu 5106 Franken bei Männern).

(Bild: venngage.com)

Baubranche

In Kaderfunktionen kann der Lohnunterschied noch stärker ins Gewicht fallen. Die Geschäftsführerin eines Bauunternehmens verdient monatlich satte 1300 Franken weniger als ihr männliches Pendant bei gleichem Abschluss, gleicher Berufserfahrung und gleicher Unternehmensgrösse. Das sind beträchtliche Summen.

(Bild: venngage.com)

Fehlt der Regierung der Wille zur Veränderung?

Diese Beispiele muss man aber relativieren. Barbara Gysel sagt, dass nicht alle dieser Lohnunterschiede auf das Geschlecht zurückzuführen seien. «Um Lohndiskriminierung zu messen, muss man untersuchen, wie gross der Anteil ist, der sich nicht durch andere Faktoren (Anm. d. R.: Alter, Dienstjahre, Ausbildung etc.) erklären lässt», so Gysel. Das macht die Messung der Lohnunterschiede nicht einfach.

«Gegner der Lohngleichheit verfallen häufig der Methodenkritik.»
Barbara Gysel, Präsidentin SP Kanton Zug

Studien vom Bund beziffern die Lohndiskriminierung aber mit ungefähr 8 Prozent. Das bedeutet: 12 der ungefähr 20 Prozent Lohndifferenzen lassen sich erklären. Zum Beispiel damit, dass Frauen wegen Mutterschaft und Teilzeitarbeit über weniger Berufserfahrung verfügen wie gleichaltrige Kollegen. 8 Prozent der Lohnunterschiede bleiben aber unerklärt. Das sei diskriminierend, schreibt das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und das Bundesamt für Statistik (BFS).

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) dementiert dies. Die Krux liegt hier im Detail. In der von SAV in Auftrag gegebenen Studie steht: «‹Nicht erklärbar› ist nicht mit ‹Diskriminierung› gleichzusetzen.» Weiter werden in der Studie statistische Methoden der Erhebung angezweifelt. Gysel erklärt, heute könne sich niemand mehr hinstellen und gegen die Lohngleichheit sein. «Gegner verfallen deshalb häufig der Methodenkritik.»

Barbara Gysel, SP-Präsidentin

Barbara Gysel, SP-Präsidentin

(Bild: SP)

Sie hält daran fest: Es wäre allerhöchste Zeit, dass der Kanton wenigstens bei seinen eigenen Mitarbeitern überprüfen würde, ob Lohngleichheit gewährleistet sei, fordert Gysel. «Wenn der Kanton sagen könnte: Schaut her, wir haben keine Lohnungleichheit bei uns, das wäre doch beste Werbung.»

Der Zuger Regierungsrat schreibt in seiner Mitteilung weiter, es gelte vielmehr, Stereotype von klassischen Frauen- bzw. Männerberufen aufzubrechen. «Das wäre ja löblich», sagt dazu Barbara Gysel, SP, Mitinitiantin der Interpellation zum Gleichstellungsgesetz. «Aber von solchen Ansätzen ist in Zug vom Regierungsrat weit und breit nichts zu sehen.»

«Vielmehr gilt es, Stereotypen von klassischen Frauen- bzw. Männerberufen aufzubrechen.»

Regierungsrat des Kantons Zug

Grundsätzlich sei sie aber leider nicht überrascht, dass die bürgerlich dominierte Regierung Zugs nein zum Vorschlag des Bundesrates gesagt habe. Aber Gysel gibt nicht auf: «Bund und einige Kantone haben seit 1. Januar 2016 ein strengeres Regime bei Zuliefererfirmen. Auch der Kanton Zug muss klären, wie die Lohngleichheit im eigenen Beschaffungswesen kontrolliert werden kann.»

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