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Nach dem Versand der Abstimmungsunterlagen hat der Kanton Zug festgestellt, dass einige Exemplare fehlerhaft sind. Was das bedeutet.
Die Staatskanzlei hat festgestellt, dass vereinzelte Exemplare der versendeten Abstimmungserläuterungen zur Mehrwert-Initiative Produktionsmängel aufweisen. Darüber informiert der Kanton am Donnerstagabend in einer Mitteilung. Es handele sich um Exemplare mit doppelt aufgeführten und fehlenden Seiten.
In Absprache mit der Direktion des Innern, die die Aufsicht über die Wahlen und Abstimmungen innehat, wird die Volksabstimmung dennoch wie geplant am 18. Mai durchgeführt, so der Kanton weiter.
Die Druckerei gehe von einer Fehlerquote von höchstens 1,25 Promille aus und bedauere den technisch bedingten Fehler. Die vollständigen Abstimmungserläuterungen würden auf der Website des Kantons Zug zur Verfügung stehen. Betroffene können die Unterlagen auch in physischer Form bei ihrer Einwohnergemeinde beziehen.
- Medienmitteilung des Kantons Zug