Zweiter Mess-Versuch in der Stadt Zug

Ab Mai gilt Tempo 30 an der Grabenstrasse

Aufgrund des Lärmsanierungsprojekts von wurden viele Stimmen laut. Einige fordern nun eine Tempo-30-Zone.

(Bild: Symbolbild: Archiv)

Der Kanton Zug setzt den Willen des Bundesgerichts um. Gemäss einer Mitteilung wird die kantonale Baudirektion vom Mai bis September 2017 an der Zuger Grabenstrasse Lärmmessungen vornehmen und einen befristeten Tempo-30-Versuch durchführen. Allfällige Einsprachen könnten das Vorhaben jedoch verzögern.

Am Dienstag hat das Zuger Stadtparlament ausführlich über Tempo 30 diskutiert (zentralplus berichtete). Der Rat überwies ein GLP-Postulat, das den Stadtrat auffordert zu klären, inwiefern eine Tempo 30-Zone auf der Achse Casino-Gubelstrasse umsetzbar wäre.

Der Kanton wird nun testen, inweit Tempo 30 zur Lärmreduktion führt. Allerdings findet dieser Test nur an der Grabenstrasse statt. Es ist ein kleines, aber wichtiges Strassenstück, an dem ab Frühling 2017 der Kanton den Willen des Bundesgerichts umsetzt. Die Teststrecke, auf der Automobilisten und andere Verkehrsteilnehmer während des Versuchs nur noch im Schneckentempo fahren dürfen, liegt zwischen Casino und Kolinplatz. Sie misst rund 200 Meter.

Einsprachen würden Versuch verzögern

Dazu gibt es jetzt Neuigkeiten: Demnächst wird die Baudirektion den Tempo-30-Versuch im Zuger Amtsblatt ausschreiben. «Sollten Einsprachen gegen den Versuch eingehen, wäre der ganze Terminplan obsolet», schreibt die Baudirektion in einer Mitteilung. Ansonsten sieht der Terminplan so aus: Sofern keine Einsprachen eingehen, wird das kantonale Tiefbauamt ab Ende April 2017 mit dem beauftragten Ingenieurbüro den Ist-Zustand, das heisst die heutige Lärm- und Luftbelastung bei Tempo 50 dokumentieren.

Die Hintergründe

Der Kanton setzt mit dem angekündigten Versuch ein Urteil des Bundesgerichts um. Anwohner der Grabenstrasse in Zug verlangten mit einer Beschwerde vor Bundesgericht die Einführung von Tempo 30 auf dem kantonalen Teilstück der Hauptverkehrsachse Grabenstrasse durch das Stadtzentrum. Das Bundesgericht hiess am 3. Februar 2016 die Beschwerde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gut. In den letzten Monaten hat die Zuger Baudirektion das Urteil des Bundesgerichts im Detail analysiert und die weiteren Schritte für einen Versuch vorbereitet.

Als erstes entschied sich die Baudirektion in Absprache mit den früheren Beschwerdeführenden für ein Ingenieurbüro. Vertreter der Baudirektion besprachen ferner an einer Sitzung mit Vertretern des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) die Anordnungen des Bundesgerichts, um die einzelnen Ausführungsschritte entsprechend einzuleiten zu können.

«Anschliessend wird auf der Grabenstrasse neu Tempo 30 km/h eingeführt», schreibt die Baudirektion. Dazu würden die Signalisation und die weiteren Markierungen auf der Strasse provisorisch angepasst, damit die Verkehrsteilnehmenden auf die Signalisationsänderung reagieren und die Temporeduktion auch optisch wahrnehmen könnten.

Zuerst Ist-Zustand gemessen, dann Tempo 30

Im Zeitraum vom Juni bis September 2017 werden, jedoch nur in einem Zeitfenster von drei Wochen, Messungen in Bezug auf Lärm und Luft durchgeführt, respektive das Verkehrsverhalten aller Verkehrsteilnehmer erfasst. Dieser Zeitraum sei derart breit gefasst, damit auf die Witterungsverhältnisse (für den Versuch sollte es möglichst trocken sein) reagiert werden kann, da jene Einfluss auf die Messwerte haben könnten.

Damit die Messung repräsentativ ist, muss über eine bestimmte Anzahl Tage hinweg gemessen werden. Ausserdem braucht es ein gewisse Angewöhnungsphase, in der die Automobilisten oder Motorradfahrer sich vielleicht noch gar nicht an die neue Tempolimite halten – und dann allmählich umstellen. So warten die Tester ab, bis der Verkehr effektiv bei Tempo 30 läuft und messen dann den Lärm. Die Sache ist also nicht so einfach (siehe auch Box).

Signalisation könnte vorzeitig rückgängig gemacht werden

In der Mitteilung wird ebenfalls angetönt, dass der Tempo-30-Versuch vorzeitig beendet werden könnte, wenn die erforderlichen Messtage erfasst sind. «Sobald die erforderlichen Messungen – bestenfalls bereits drei Wochen nach Einführung von Tempo 30 – erfolgreich vorgenommen wurden, wird die Grabenstrasse wieder in ihren heutigen Zustand versetzt und es wird wieder Tempo 50 gelten», schreibt die Baudirektion.

Anhand der Resultate der Messungen will der Kanton anschliessend lärmmindernde Massnahmen prüfen. Die Messungen an der Grabenstrasse dienten als Entscheidungsgrundlagen für deren Lärmsanierung. «Sie können aber auch für die Lärmsanierung anderer Strassen herangezogen werden», heisst es in der Mitteilung.

Kürzlich informierte die Zuger Baudirektion die früheren Beschwerdeführenden und Vertreter von Verkehrsverbänden über das weitere Vorgehen. «Diese haben die weiteren Schritte begrüsst», lässt sich Baudirektor Urs Hürlimann in der Mitteilung zitieren. Die Beschwerdeführenden sowie die interessierten Verkehrsverbände würden von der Baudirektion immer wieder über weiteren Schritte auf dem Laufenden gehalten.»

Versuch kostet 250’000 Franken

Auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) begrüsst laut dem Baudirektor den Ablauf des Tempo-30-Versuchs auf der Grabenstrasse und sei bereit, sich an den Kosten des Kantons von rund 250’000 Franken zu beteiligen.

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