Politik
Zurücks ins Home-Office

2G und Booster nach 4 Monaten: Bund beschliesst neue Massnahmen

Alain Berset trat heute Nachmittag vor die Medien und verkündete die neuen Corona-Massnahmen des Bundes. Diese gelten ab kommendem Montag. (Bild: Screenshot)

Gesundheitsdirektor Alain Berset ist am Freitagnachmittag vor die Medien getreten und hat die neusten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verkündet.

9'991 Neuinfektionen und 42 neue Todesfälle. Das hat das Bundesamt für Gesundheit heute Freitag vermeldet. Die Situation rund um die Corona-Pandemie bleibt damit unverändert sehr angespannt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Im Rahmen der Konsultation haben sich eine Mehrheit der Kantone für die 2G-Variante ausgesprochen. Somit würden nur noch geimpfte und genesene Zutritt zu Inennräumen wie Restaurants erhalten. Auch die Kantone Luzern und Zug unterstützen diesen Vorschlag (zentralplus berichtete). Der Bundesrat ist auf diese Forderungen der Kantone eingegangen und hat heute Nachmittag folgliche Massnahmen vorgestellt:

  • In Innenräumen gilt neu 2G mit Masken- und Sitzpflicht.
  • 2G-plus für Innenräume wie Clubs, Bars oder Hallenbäder, wo keine Masken- und Sitzpflicht eingeführt werden kann.
  • Rückkehr zur Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht ab zwei Personen.
  • Treffen im privaten Kreis mit maximal 10 Personen, falls eine ungeimpfte Person dabei ist. Falls alle Personen geimpft oder genesen sind, dürfen sich drinnen maximal 30 Personen treffen, draussen maximal 50.
  • Neu können sich alle Personen vier Monate nach der Zweitimpfung boostern lassen. Allerdings gibt es dazu noch keine Empfehlung durch die Zulassungsbehörde Swissmedic.
  • Testkosten für Antigen-Schnelltests werden wieder vom Bund übernommen.
  • Neu ist nur noch ein Test bei der Einreise nötig für Geimpfte und Genesene.
  • Für alle Schülerinnen auf Sekundarstufe gilt ab Montag eine Maskenpflicht.

Diese Massnahmen gelten ab kommendem Montag, dem 20. Dezember. Die Massnahmen gelten bis vorerst am 24. Januar 2022.

Besorgnis über Omikron

Berset betont die Besorgnis des Bundesrats über die Ausbreitung der Omikron-Variante. Der Blick nach Grossbritannien und nach Dänemark sei besorgniserregend. Zudem hätten die ersten Erfahrungen mit Omikron gezeigt, dass die Impfung deutlich weniger gut vor einer Anseckung schützt, als bei der Delta-Variante. Der Impfschutz betrage dort nur zwischen 50 und 70 Prozent. Ob die heute beschlossenen Massnahmen helfen, die Ausbreitung der Variante verhindern, wisse der Bundesrat darum nicht abschliessend.

Ein Journalist fragt in diesem Zusammenhang, ob die Schweiz nicht verzögert und zu wenig drastisch reagiere. Berset betont, dass man sich mit den heutigen Massnahmen gut vorbereitet habe. Er gesteht aber ein, dass viele Unsicherheiten bestehen, wie sich die Situation nun weiter entwickelt. «Wir hoffen schwer, dass das genügt. Wer hätte Lust, alles wieder zu schliessen?», sagt Berset besorgt. Er betont denn aber auch: «Die nächsten Massnahmen sind Schliessungen.»

Weitere Beschlüsse des Bundes

Zudem hat der Bundesrat weitere Entscheide im Zusammenhang mit der Pandemie getroffen, zum Beispiel zur weiteren Unterstützung von Kulturbetrieben oder Sportvereinen.

  • Unterstützung für Sport-Klubs: Bei erneuten Einnahmeausfällen aufgrund von Zuschauer-Einschränkungen kann der Bund professionelle und semiprofessionellen Mannschaften mit Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträgen in der Höhe von maximal 50 Millionen Franken unterstützen. Für den Fall, dass sämtliche Spiele im ersten Halbjahr 2022 2022 ohne Zuschauer ausgetragen werden müssten, würden die Klubs mit maximal 40 Millionen Franken A-Fonds-perdu-Beiträge und höchstens 10 Millionen Franken Darlehen unterstützt.
  • Corona-Erwerbsersatz: Der Bundesrat hat die Dauer für den Corona-Erwerbsersatz vom bis auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Personen, die aufgrund der Corona-Massnahmen einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung. Die dafür vorgesehen Mittel von rund 500 Millionen Franken stockt der Bundesrat darum nachträglich um 1,69 Milliarden Franken auf.
  • Unterstützung des Kultursektors: Der Bund verlängert die Nothilfs-Gelder an Kulturschaffende bis Ende 2022. Dieser Entscheid gilt unabhängig davon, ob die einschränkenden Massnahmen im Kulturbereich bestehen bleiben. Ausfallentschädigungen zahlt der Bund hingegen nur solange aus, wie einschränkende Massnahmen, beispielsweise die Zertifikatspflicht, gelten.
  • Härtefallhilfe für 2022: Der Bundesrat prüft eine Verlängerung der Härtefallhilfe für das kommende Jahr. Damit will der Bundesrat stark von den behördlichen Covid-Massnahmen betroffene Unternehmen auch im kommenden Jahr unterstützen.
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