Kanton lehnt Beschwerde ab

15 Franken pro Tag und Platz – Horw zu Asylbusse verdonnert

Weil Horw zu wenig Plätze für Ukrainerinnen hatte, muss die Gemeinde dem Kanton Geld zahlen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Wer während der Asylnotlage zu wenig Plätze zur Verfügung stellte, musste in Luzern zahlen. Die Gemeinde Horw hat sich dagegen gewehrt. Doch der Kanton schmettert die Beschwerde ab.

Alles andere hätte überrascht: Der Luzerner Regierungsrat lehnt die Verwaltungsbeschwerde der Gemeinde Horw ab. Die Gemeinde hatte sich gegen die kantonale Ersatzabgabe aufgelehnt (zentralplus berichtete). Diese wurden ihr auferlegt, weil sie während der Asylnotlage nicht genügend Plätze für Flüchtlinge bereitstellen konnte.

Zur Erinnerung: 2022 reisten Tausende Ukrainerinnen als Folge des Kriegs in die Schweiz, die Kantone und Gemeinde mussten innert weniger Wochen Plätze für Hunderte Personen schaffen. Um das zu stemmen, rief der Kanton Luzern die Asylnotlage aus. Jede Gemeinde sollte basierend auf ihrer Grösse eine gewisse Anzahl Plätze für Flüchtlinge bereitstellen. Horw wurden anfangs 135 Personen zugewiesen.

Angebotene Plätze nicht akzeptiert

Um die Gemeinden zu «motivieren», führte der Kanton die Ersatzabgabe ein. Gemeinden, die ihr Soll nicht erfüllen, zahlen für jeden fehlenden Platz einen täglichen Betrag. Nach anfänglichem Aufschrei der Gemeinden legte der Kanton diese Abgabe auf 15 Franken pro fehlenden Platz und Tag fest (zentralplus berichtete). Diese «Busse» kam wiederum den Gemeinden zugute, die ihre Quote mehr als erfüllten. So etwa die Stadt Luzern.

So war der Stand im November 2022:

Weil Horw die Quote deutlich verfehlte, flatterte im Juni 2023 eine Rechnung von 90'830 Franken ins Haus. Im Februar 2024 folgte die nächste, diesmal in der Höhe von 125'115 Franken. Sprich: Horw müsste dem Kanton rund 216'000 Franken zahlen. Doch gegen beide Rechnungen hat die Gemeinde Einsprache erhoben.

Horw kritisiert, dass für die Ersatzabgabe eine rechtliche Grundlage fehle. Gemäss Gesetz müsse eine Gemeinde die Busse nur zahlen, wenn sie die zugewiesenen Personen nicht aufnimmt, nicht wenn sie nicht genügend Betten bereitstelle. Zudem habe der Kanton Luzern die von Horw vorgeschlagenen Plätze im Anstatthotel und in der Zivilschutzanlage Kirchfeld «unrechtmässig» abgelehnt.

So argumentiert die Regierung

Für die Argumente der Gemeinde hat der Regierungsrat aber kein Gehör. Die Horwer Auslegung der Ersatzabgabe mache für die Regierung wenig Sinn. «Dies würde bedeuten, dass schutzbedürftige Personen einer Gemeinde zugewiesen werden könnten, obwohl dort die benötigten Unterkünfte gar nicht vorhanden sind.» Die Aufnahme von Flüchtlingen bedinge, dass die Gemeinde Unterkünfte bereitstelle.

Auch findet der Regierungsrat nicht, dass er die potenziellen Plätze der Zivilschutzanlage Kirchfeld hätte anrechnen müssen. Der Auftrag an die Gemeinden war es, «geeignete, bedarfsgerechte Dauerunterkünfte» zur Verfügung zu stellen. Die Zivilschutzanlage sei jedoch eine temporäre Notunterkunft. Der Regierungsrat macht der Dienststelle darum keinen Vorwurf, dass sie diese wegen sinkender Zuweisungszahlen nicht beansprucht hat.

Horw prüft den Entscheid zur Ersatzabgabe

Recht gibt der Kanton der Gemeinde hingegen beim Anstatthotel. Die dort angebotenen Plätze hätten zumindest eine Weile genutzt werden können, findet die Regierung. Wenn auch nicht alle 64 Plätze, da die Platzverhältnisse sonst ungenügend gewesen wären. Horw sollen deshalb zumindest 32 Plätze angerechnet werden, weswegen die Rechnung entsprechend gekürzt werden soll, so die Regierung. In diesem Sinne heisst der Regierungsrat die Beschwerde zumindest teilweise gut. Trotzdem muss Horw Verfahrenskosten in der Höhe von 1200 Franken zahlen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, Horw hat nun 30 Tage Zeit, ihn anzufechten. Ob das geschieht, ist derzeit aber noch unklar. Horw habe den Entscheid selbst erst vor kurzem erhalten, wie Gemeinderätin Astrid David Müller (SVP) am Telefon sagt. Die Gemeinde werde den Entscheid nun genau mit Anwälten analysieren und anschliessend weitere Schritte besprechen.

Verwendete Quellen
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