Luzerner Regierung hofft auf «freiwillige» Abgänge

100 gestrichene Stellen: Kanton verspricht wenig Entlassungen

Diese Schlagzeilen aus dem «Fokus», dem Newsletter des Luzerner Staatspersonalverbandes, zeigen: Die Sorge bei den Kantonsangestellten ist gross.

(Bild: Montage zentralplus)

Ab 2019 muss der Kanton aus Spargründen 100 Personen weniger auf der Lohnliste haben als heute. Jetzt zeigt die Regierung erstmals auf, wie Massenentlassungen verhindert werden sollen. Obwohl die Chancen dafür gut stehen – wichtige Fragen bleiben unbeantwortet. Und auch der Sozialplan könnte Kosten von fast 3 Millionen Franken verursachen.

Der Kanton Luzern muss massiv sparen. Das hat auch Folgen für die rund 4700 Angestellten. Im Rahmen des Entlastungspakets KP17 sollen um die 100 Stellen gestrichen werden. Plus: Die wöchentliche Arbeitszeit für Verwaltungsangestellte wird um fünf Viertelstunden erhöht, jene von Lehrpersonen um eine zusätzliche Lektion. Zusammen mit einer Reduktion bei den Ausgaben will die Regierung damit ab 2019 jährlich 40 Millionen Franken einsparen.

2,7 Millionen Franken für Sozialplan

100 gestrichene Stellen sind 100 Schicksale von Menschen, die ihren Job verlieren. Und es sind 100 Personen, deren Leistung andere übernehmen müssen – oder die der Kanton nicht mehr anbieten wird. Und weniger Leistung gleich Leistungs- und Qualitätsabbau.

Weil darüber bislang nichts Genaues bekannt ist, verlangte CVP-Kantonsrat Raphael Kottmann von der Regierung Antworten. «Die angekündigten Massnahmen werden tiefe Spuren bei der kantonalen Verwaltung hinterlassen und nicht ohne gleichzeitigen Leistungsabbau möglich sein», sagt Kottmann, der auch Präsident des Luzerner Staatspersonalverbandes ist.

«Eine Kündigung wird wohl nur bei einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden erforderlich sein.»

Aus der Antwort der Luzerner Regierung

Nun liegt die Antwort der Regierung vor. Man stimme Kottmann zu, dass der Stellenabbau sozialverträglich erfolgen müsse. Dazu gibt es laut Regierung verschiedene Optionen, die in einen Sozialplan fliessen sollen.

  • Vorsorgliche Massnahmen: Dazu gehört das Ausnutzen der personellen Abgänge und die Förderung der Teilzeitarbeit. Falls möglich, sollen Entlassenen andere zumutbare Stellen in der Verwaltung angeboten werden. Zudem wird am seit 2012 geltenden Stellenstopp in der Verwaltung festgehalten: Neue Stellen müssen durch die Konferenz der Departementssekretäre bewilligt werden.
  • Berufliche Unterstützung: Die Betroffenen sollen so beraten und betreut werden, dass sie mittels Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen eine neue Stelle finden. Dazu stehen den Betroffenen die Personalabteilung und externe Profis zur Verfügung.
  • Finanzielle Leistungen: Wer entlassen wird, über 40 Jahre als ist und mindestens zehn Jahre lang beim Kanton gearbeitet hat, erhält eine Abfindung. Diese beträgt maximal zwölf Monatslöhne. Möglich sind auch Lohnüberbrückungen bis zum Antritt einer neuen Stelle und Kompensationszahlungen bei Lohneinbussen. Wer vorzeitig in Rente geschickt wird, kann bis zum Erreichen des offiziellen Rentenalters finanziell unterstützt werden.

Mit diesem Stellenabbau kann der Kanton folglich nicht nur sparen – er muss dafür auch Geld ausgeben, um die negativen Folgen für die Betroffenen abzufedern. Laut Regierung sind dafür in den Jahren 2017 und 2018 rund 2,7 Millionen Franken vorgesehen.

«Noch immer unklar ist, wo genau die Stellen abgebaut werden, welche Leistungen damit wegfallen und was das für einen Einfluss auf die Qualität der Arbeit hat.»

Priska Galliker, CVP-Kantonsrätin

In welchen Bereichen der Verwaltung wie viele Personen den Hut nehmen müssen, steht laut Regierung noch nicht fest. Umsetzen müssen das die jeweiligen Departemente, welche an den entsprechenden Abklärungen dran sind.

Hoffen auf freiwillige Abgänge …

Laut Regierung kann «der grösste Teil des Personalrückgangs durch den natürlichen Abgang von Mitarbeitenden bewältigt werden». Das führt zu folgendem Versprechen: «Wir sind zuversichtlich, dass eine Kündigung nur bei einer kleinen Zahl von Mitarbeitenden erforderlich ist.»

Diese «Zuversicht» ist rein aufgrund der Fluktuationsrate der Kantonsangestellten nachvollziehbar.

  • So kündigten etwa letztes Jahr 4,3 Prozent der Arbeitnehmer selbst. Bei 4700 Angestellten waren das folglich gut 200 Personen.
  • Zusammen mit Entlassungen, Pensionierungen oder Abgängen aus gesundheitlichen Gründen verliessen letztes Jahr fast 9 Prozent oder 370 Angestellte den Kanton.

Zahlenmässig liesse sich somit der gesamte Stellenabbau von rund 100 Personen ohne Entlassungen umsetzen – indem man 100 Personen, die den Kanton verlassen, nicht mehr ersetzt. In der Praxis gelingt dies laut Regierung in vielen Fällen. Aber es gibt Ausnahmen: Spezialisierte Fachleute oder Lehrpersonen müssen teils wieder durch ebenso qualifiziertes Personal ersetzt werden.

viele Alterspensionierungen

Bezüglich Fluktuationsrate ist laut Regierung speziell das Potential an vorzeitigen Pensionierungen gross. Denn über ein Viertel der Kantonsangestellten ist über 55 Jahre alt. Wenn der Kanton ein Arbeitsverhältnis aus Altersgründen ab Alter 63 beendet, besteht zwar kein Anspruch auf eine Abfindung, erklärt Roland Haas, Leiter Dienststelle Personal beim Kanton – aber auf eine Arbeitgeber-finanzierte Ersatzrente. Damit sollen die Betroffenen bis zum regulären Pensionsalter finanziell besser über die Runden kommen.

und einige Pensenreduktionen

Laut Regierung sind auch Pensenreduktionen eine Option, um Entlassungen verhindern zu können. Idee dahinter: Die gleiche Arbeit wird auf mehr Leute verteilt, die dafür aber etwas weniger arbeiten. Und verdienen. Bereits heute arbeiten 41 Prozent der Verwaltungsangestellten Teilzeit, bei den Lehrpersonen sind es gar 74 Prozent. Doch speziell bei den Lehrern ist eine Pensenreduktion aufgrund der komplexen Lehrpläne oft nicht einfach umzusetzen, wie die Regierung gleich selbst betont.

Welche Leistungen baut der Kanton ab?

Dem pflichtet Priska Galliker bei. Galliker ist CVP-Kantonsrätin, Gemeinderätin in Knutwil und Lehrerin in Beromünster. Galliker hat Kottmanns Anfrage mitunterzeichnet. Mit der Antwort der Regierung ist sonst zufrieden. Jedoch fehlen ihr einige sehr wichtige Informationen: «Noch immer unklar ist, wo genau die Stellen abgebaut werden, welche Leistungen damit wegfallen und was das für einen Einfluss auf die Qualität der Arbeit hat.» Zudem sei sie als Lehrerin von Berufskolleginnen schon gefragt worden, wer von ihnen denn nun entlassen werde. «Um diese Unsicherheit zu klären, sollte die Regierung demnächst Klarheit schaffen.»

Die CVP-Kantonsräte Raphael Kottmann und Priska Galliker.

Die CVP-Kantonsräte Raphael Kottmann und Priska Galliker.

(Bild: zVg)

Parteikollege Raphael Kottmann will sich zudem weiter dafür einsetzen, dass Sparmassnahmen beim Personal, wie etwa die höhere Arbeitszeit, zeitlich begrenzt werden. «So wäre das fürs Personal auch eher mitzutragen.»

Details erst nächsten Frühling

Leute entlassen oder Abgänge nicht ersetzen scheint also, ausser bei den Lehrern, durchaus machbar. Doch welche Auswirkungen haben 100 Kantonsangestellte weniger nun auf die Leistungen des Kantons? Dazu steht in der Antwort der Regierung nichts. Und auch Roland Haas kann keine Antworten geben: «Bis Ende Dezember werden die Grobkonzepte und bis Ende April 2017 die Detailkonzepte erarbeitet. Bevor diese vorliegen, können keine Aussagen betreffend Leistungsabbau gemacht werden.»

Der Kantonsrat berät die nun geplanten Abbaumassnahmen beim Personal zusammen mit dem Budget 2017 am 12. und 13. Dezember. Auch über die heiss diskutierte Steuerfusserhöhung um eine Zehntelseinheit wird dann entschieden (zentralplus berichtete).

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