Plagiats-Bussen von 4000 Fr. unzulässig

Die Universität Zürich wollte mit einer neuen Disziplinarverordnung ermöglichen, dass sie unter anderem von Studierenden, die ein Plagiat einreichen, «Geldleistungen» bis 4000 Franken verlangen kann. Eine derartige Disziplinarmassnahme bedürfe einer gesetzlichen Grundlage, hält das Verwaltungsgericht nach einer Beschwerde des Verbandes der Studierenden der Universität Zürich fest. Es hebt den entsprechenden Paragrafen auf. Dass dieser Passus nun wieder aufgehoben wurde, freut den Verband. Er sei bereit, «konstruktiv mit der Universität zusammenzuarbeiten, um eine Disziplinarordnung zu erarbeiten», schreibt er in einer Mitteilung.

Quelle:swisstxt
Plagiats-Bussen von 4000 Fr. unzulässig
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