Piratenpartei: Verwaltungsgericht bejaht aufschiebende Wirkung der Beschwerde

Das Zuger Verwaltungsgericht hat die vom Regierungsrat entzogene aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Piratenpartei Zentralschweiz gegen die Hürde von 3 Prozent im Gesamtkanton oder 5 Prozent in der Gemeinde bei den Kantonsratswahlen wieder hergestellt. Das Zuger Verwaltungsgericht hat der Piratenpartei einen baldigen Entscheid in der Sache in Aussicht gestellt.

Das Verwaltungsgericht begründet den Entscheid insbesondere mit der staatsrechtlichen Bedeutung der möglichen Beeinträchtigung der Wahlfreiheit und mit den Schwierigkeiten, welche sich aus einer möglichen Aufhebung bereits erfolgter Beschlüsse ergeben würden.

Parteienzersplitterung als Vorwand

Die Piraten kämpfen in Zug und Zürich schon länger gegen unfaire Hürden, die sich direkt gegen kleine Parteien richten. «Der vorgeschobene Grund der Parteienzersplitterung ist unhaltbar», so die Partei in ihrer heutigen Mitteilung. Zum einen würde diese Zersplitterung ohnehin nicht eintreten und zum anderen müssten in der Schweiz Mehrheiten sowohl auf eidgenössischer wie auch auf kantonaler Ebene immer sachbezogen zustande kommen.

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