Piraten blitzen vor Bundesgericht ab

Bereits im Vorfeld wurden die Chancen für die Zentralschweizer Piratenpartei als minimal angesehen – nun ist es bestätigt: Das Bundesgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde der Piraten abgewiesen.

Der Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, Florian Mauchle, twitterte direkt aus Lausanne zum Entscheid. Das Bundesgericht hat die Wahlbeschwerde abgewiesen. Somit bleibt das Wahlsystem für die Nationalratswahlen unverändert. Beanstandet hatte die Partei die Ungleichheiten bei den Nationalratswahlen durch die verschieden grossen Wahlkreise. Begründet wurde dies vom Bundesgericht damit, dass die Wahlkreise nicht willkürlich sondern traditionell-föderalistisch seien, twitterte Mauchle. zentral+ berichtete im Vorfeld zu dem Fall.

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