2'500 Franken für geschwärzte Ratsprotokolle

Pirat reicht Beschwerde bei der Zuger Regierung ein

Der Steinhauser Pirat Stefan Thöni ist ein streitbarer Zeitgenosse in seiner Gemeinde.

(Bild: PD)

In den veröffentlichten Protokollen des Steinhauser Gemeinderates wurden ganze Abschnitte geschwärzt, ohne dass dafür eine Begründung geliefert wurde, bemängelt der Zentralschweizer Piratenpräsident. Dies will die Partei bei einer Analyse der Dokumente festgestellt haben. Dagegen hat sie beim Zuger Regierungsrat Beschwerde eingereicht.

Ein Hauch von unendlicher Geschichte. Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, hatte Ende 2015 um Einsicht in Steinhauser Gemeinderatsprotokolle gebeten. Der Gemeinderat verwehrte sie ihm, weshalb der Pirat den Fall bis vor Bundesgericht zog, wo er schliesslich teilweise recht erhielt (zentralplus berichtete).

Die Gemeinde händigte einen Grossteil der Beschlüsse aus, wobei sie einige Textstellen schwärzte. Die knapp 80 Bearbeitungsstunden verbuchte Steinhausen 5’000 Franken Aufwandskosten, die Hälfte davon verrechnete die Gemeinde dem Piraten (zentralplus berichtete).

Thöni sind sowohl die Schwärzungen als auch die damit endstandenen Kosten ein Dorn im Aug. «Mir ist schleierhaft, warum das Schwärzen so teuer gewesen sein soll, denn Begründungen wurden in der Arbeitszeit, welcher der Gemeinderat mit über 70 Stunden angegeben hat, offensichtlich nicht erstellt. Die extrem hohen Kosten sind offensichtlich geeignet, die Interessierten zukünftig davon abzuschrecken, umfassende Einsicht in die Tätigkeit der politischen Behörden zu verlangen.»

Thöni legt eine Beschwerde gegen auferlegte Kosten ein

So werde das Öffentlichkeitsprinzip zu einem homöopathischen Beruhigungsmittelchen reduziert, sagt Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz. Gegen die ihm verrechneten 2500 Franken legt der Pirat nun beim Zuger Regierungsrat Beschwerde ein.

Die Piratenpartei Schweiz forderte in einem Positionspapier von 2017 neue Informationsfreiheitsgesetze, die Behörden verpflichten, alle nicht schützenswerten amtlichen Dokumente online zu publizieren. Ausserdem fordert das Positionspapier weniger Ausnahmen und die Deckelung der Beschwerdekosten.

 

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