Grenzwerte im Trinkwasser überschritten

Pflanzenschutzmittel belastet Zuger Grundwasser

Auswertungen des Bundes zum Trinkwasser lassen aufhorchen. (Bild: Pixabay)

Seit diesem Jahr ist der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil verboten. Das Mittel und seine Abbauprodukte konnten in der Vergangenheit im Trinkwasser nachgewiesen werden. Erste Auswertungen zeigen: Auch Zug und Luzern sind betroffen.

Der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Chlorothalonil ist seit den 1970er Jahren in der Schweizer Landwirtschaft eingesetzt worden. Letzten Dezember wurde es vom Bund im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung neu beurteilt.

Die Abbauprodukte – genannt Metaboliten – verunreinigen das Grundwasser in vielen landwirtschaftlich genutzten Gebieten des Mittellandes. Zu diesem Schluss kommen nun veröffentlichte Erhebungen des Bundes. Die Untersuchungen erfolgten in den Jahren 2017 und 2018, also noch vor dem Verbot von Chlorothalonil.

Neue Zahlen im Sommer

Der vom Bund festgelegte Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter wurde in 12 Kantonen überschritten. Die meisten davon befinden sich im Mittelland. Aber auch Zug und Luzern gehören dazu.

Wie sich das Verbot des Wirkstoffes auf die Belastungen auswirkt, kann noch nicht abschliessend gesagt werden. Im Sommer soll ein «weitgehend vollständiger Datensatz» vorliegen.

Verunreinigung wird noch Jahre andauern

Die belastenden Rückstände  bleiben lange im Wasser, schreibt der Bund: «Da sich Grundwasser relativ langsam erneuert und die Metaboliten von Chlorothalonil ausgesprochen langlebig sind, ist davon auszugehen, dass diese Verunreinigungen die Grundwasser-Qualität noch während Jahren in grösserem Ausmass beeinträchtigen werden.».

Die roten Punkte zeigen an, wo die Grenzwerte überschritten wurden.

Eine Infokarte zeigt auf  an welchen  Messstellen die Grenzwerte überschritten wurden. In der Zentralschweiz ist das genau bei einer Stelle im Kanton Zug der Fall. Anfragen von zentralplus beim Kanton und den Wasserwerken Zug ergeben, dass es sich dabei um das Pumpwerk Drälikon bei Hünenberg handelt. Dieses wurde in der Folge ausser Betrieb genommen (zentralplus berichtete).

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Martin von Rotz
    Martin von Rotz, 14.05.2020, 10:39 Uhr

    Generell bin ich sehr dafür unser Trinkwasser besser zu schützen und strengere Regeln aufzustellen. In diesem Falle aber ist die Verbreitung dieser Informationen in dieser Weise nicht dienlich. Die Mittel mit diesem Wirkstoff sind ja schon verboten und Panik zu machen über etwas das wir nicht mehr ändern können ist nicht hilfreich. Des weiteren – diese 0.1 Mikrogramm pro Liter Grenzwert ist ein rein willkürlicher und nicht wissenschaftlich abgestützter Wert. 0.1 Mikrogramm ist die Menge die gerade noch so gemessen werden kann. Die von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erlaubte Tagesdosis für Chlorthalonil beträgt 0.015 Milligramm pro KG Körpergewicht. Ohne genau zu wissen wieviel die Grenzwerte in der Schweiz überschritten worden sind lässt sich keine genau Rechnung aufstellen. Aber nehmen wir mal an dass der doppelt so hohe Wert gemessen wurde, also 0.2 Mikrogramm pro Liter. Dann könnte mann pro Kg Körpergewicht 7.5l dieses Wassers pro Tag zu sich nehmen. Beim durchschnittlichen Erwachsenen von 70Kg also 70×7.5. Das sind über 500 Liter. Auf der anderen Seite sind die Grenzwerte für Chlorthalonil das direkt auf Gewächse/Gemüse aufgespritzt worden sind massiv höher. Auf Erdbeeren z.B. sind 5000 Mikrogramm pro Kilo zulässig. Das ist dann ein 50000 fach höherer Wert. Es lässt sich trefflich darüber streiten welche Grenzwerte sinnvoll sind, aber man sollte alles immer im richtigen Verhältnis beurteilen. Reisserische Schlagzeilen über verunreinigtes Grundwasser helfen da nicht wirklich.

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  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 13.05.2020, 23:24 Uhr

    Beunruhigend ist auch die Tatsache, dass die verantwortlichen Behörden von Bund und Kantonen seit 2 Jahren von der lebensbedrohenden Belastung des Grundwassers wissen und sie geheim hielten.

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