Pestizide und Etikettenschwindel

Pestizide an Gemüse und falscher «Prosciutto di Parma». Solche und weitere Vergehen haben die Lebensmittelkontrolleure in Luzerner Betrieben festgestellt. Die gute Nachricht: Der Grossteil der Luzerner Betriebe hielt sich auch 2015 an die Vorgaben bezüglich Sicherheit, Qualität und Deklaration.

Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern habe im Jahr 2015 insgesamt 6600 Lebensmittel, Trinkwasser und Gebrauchsgegenstände wie Modeschmuck untersucht. Dabei hätten rund 590 Proben beanstandet werden müssen, schreibt die Luzerner Staatskanzlei in einer Mitteilung. Dies entspreche wie im Vorjahr rund neun Prozent.

Der häufigste Grund für Beanstandungen sei gewesen, dass der Umgang mit den Lebensmitteln nicht den hygienischen Anforderungen entsprochen habe. «Dies wirkt sich negativ auf die Qualität der Produkte aus, hat in den allermeisten Fällen aber keinen Einfluss auf die Sicherheit», so der Kantonschemiker Silvio Arpagaus, Leiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz.

165 Betriebe mit grösseren Mängel

Neben der Prüfung von Lebensmitteln hätten die Kontrolleure auch Inspektionen vor Ort in Betrieben durchgeführt, namentlich in Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetrieben. Dabei seien bei rund 90 Prozent der Inspektionen gute Verhältnisse festgestellt worden, schreibt die Luzerner Staatskanzlei weiter.

Bei 165 Betrieben seien hingegen grössere Mängel vorgefunden worden. In Einzelfällen habe dies zu kurzzeitigen Produktionsverboten oder Einschränkungen des Abgabesortimentes geführt. Die Betriebsverantwortlichen hätten diese Mängel innert kurzer Zeit beheben müssen, damit die Verbote aufgehoben worden seien, so die Mitteilung. Wie die Staatskanzlei weiter schreibt, musste in einem Betrieb zum Schutz der Gesundheit ein Benützungsverbot für die Küche erlassen werden.

Strafanzeige gegen Luzerner Asiaten wegen Pestiziden

Die Kontrolle einer Warensendung für einen Luzerner Importeur habe mehrere Produkte entlarvt, die mit Pestiziden belastet gewesen seien. Ein Produkt hätte aufgrund der hohen Rückstände eines Insektizides gar als gesundheitsgefährdend beurteilt und umgehend vernichtet werden müssen, so die Staatskanzlei Luzern. Über den betroffenen Betrieb sei ein Importverbot für Gemüse und Gewürze verhängt worden. Weil dieses aber missachtet worden sei und wiederum Waren mit überhöhten Pestizidrückständen in den Verkehr gelangt seien, sei gegen den Betrieb Strafanzeige eingereicht worden.

«Wir werden diesen konkreten Fall und die allgemeine Problematik verfolgen.»
Silvio Arpagaus, Leiter der Luzerner Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz

Silvio Arpagaus stellt klar: «Wir werden diesen konkreten Fall und die allgemeine Problematik verfolgen, sowie die Einhaltung des Importverbotes überwachen.» Die Kontrolle habe vor dem Hintergrund stattgefunden, dass exotisches Gemüse und Früchte aus Asien vergleichsweise oft erhöhte Konzentrationen von Pestiziden aufweise, so die Staatskanzlei weiter.

Täuschungen bei Angaben auf Etiketten und Menükarten

Ein üblicher Bestandteil der Inspektionen sei die Beurteilung von Kennzeichnungen und Anpreisungen. «Dabei stellen wir sicher, dass die gemachten Angaben auf Etiketten oder auf Menukarten den Tatsachen entsprechen, so dass die Konsumentinnen und Konsumenten das erhalten, was ihnen versprochen wird und wofür sie bezahlen», erklärt Arpagaus.

So seien im Kanton Luzern 46 Produkte aus der Schweiz und der EU, welche mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geographischen Angaben in Restaurationsbetrieben, Metzgereien, Käsereien, auf Märkten und bei Detaillisten angepriesen würden, überprüft worden. In 17 Prozent der Betriebe habe nicht konforme Bezeichnungen beanstandet werden müssen. Am häufigsten seien die Produktebezeichnungen «Grana Padano» und «Prosciutto di Parma» missbräuchlich verwendet worden, schreibt die Luzerner Staatskanzlei.

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