Dringliche Verhandlungen finden statt

Pech für Kriminelle: Luzerner Gerichte arbeiten weiter

Das Bezirksgericht Kriens: Auch hier finden dringliche Verhandlungen weiterhin statt. (Bild: zvg)

Der Gerichtsbetrieb läuft in Luzern trotz Corona-Virus weiter. Es finden weiterhin strafrechtliche Verhandlungen am Kriminalgericht und den Bezirksgerichten statt. Für Betreibungen und Konkurse gilt jedoch ein Rechtsstillstand. Und auch Scheidungen könnten sich verzögern.

Wer glaubt, die Corona-Krise sei ein idealer Zeitpunkt, um eine kriminelle Karriere anzustreben, dürfte enttäuscht werden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte arbeiten trotz der vom Bund angeordneten Massnahmen weiter. Wer eine Straftat begeht, kann also weiterhin in Untersuchungshaft genommen und verurteilt werden.

«Gerade in Krisensituationen haben staatliche Institutionen wie die Gerichte eine wichtige Funktion», schreiben die Luzerner Gerichte in einer Mitteilung. Sie seien bereit, ihre Aufgaben auch in der aktuellen ausserordentlichen Situation zu erfüllen.

Aufgrund des Corona-Virus müssen die Luzerner Gerichte den Publikumsverkehr aber stark einschränken. Durchgeführt werden im Moment lediglich die dringlichsten Verhandlungen. «Das Gesetz sieht beispielsweise vor, dass eine verhaftete Person innerhalb von drei Tagen einem Haftrichter vorgeführt werden muss», erklärt Kantonsgerichtspräsident Andreas Galli. Dies halte man weiterhin ein.

Bis zum 19. April 2020 gilt im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ein Rechtsstillstand und im Zivilrecht ein Fristenstillstand. Diese «Gerichtsferien» wurden vom Bundesrat angeordnet. «Konkret heisst das, wir rechnen beispielsweise in Scheidungsverfahren mit Verzögerungen», so Galli.

Wenn Verjährung droht, wird verhandelt

Strafrechtliche Verhandlungen werden teilweise verschoben, wenn keine Verjährungsgefahr besteht. Beschuldigte müssen demnach länger auf «ihren» Prozess warten. Ist das mit dem Beschleunigungsgebot vereinbar, das in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist?

Kantonsgerichtspräsident Andreas Galli ist davon überzeugt. «Das Beschleunigungsgebot verlangt, dass das Strafverfahren so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht wird. Die aktuelle Situation erfordert jedoch ein Zuwarten, es wäre nicht zu verantworten, Gerichtsverhandlungen im normalen Umfang durchzuführen.»

Öffentlichkeit ist zugelassen

Ein weiteres Grundrecht ist die Justizöffentlichkeit. Um sicherzustellen, dass die Verhandlungen fair ablaufen, hat die Bevölkerung das Recht, diese mitzuverfolgen.

«Das halten wir natürlich ein», sagt Gerichtspräsident Andreas Galli. «Wenn eine Verhandlung stattfindet, so ist sie öffentlich und auch die Medienschaffenden sind zugelassen. Die einzige Einschränkung die wir seit zwei Wochen hatten ist, dass wir keine Schulklassen mehr in die Verhandlungen gelassen haben. Mit der Schliessung der Schulen gab es aber natürlich auch keine Anfragen mehr.»

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