Pauschale für Betreuung in Tagesschulen

Nicht mehr abhängig vom Einkommen, sonder für alle den gleichen Betrag: Für Betreuung und Verpflegung soll bald auch für die städtische Tagesschule der Pauschaltarif gelten, so entschied das Zuger Stadtparlament bei der Beratung des Tagesschulreglements an der gestrigen Sitzung.

Neu werden die Eltern nicht mehr einkommensabhängig für Betreuung und Verpflegung bezahlen, sondern jährlich einen Pauschalbeitrag von 2668 Franken entrichten. Durch diese Anpassung entstehen der Stadt finanzielle Einbussen von jährlich rund 110’000 Franken, wie die Stadt Zug in einer Mitteilung schreibt.

Im Rat opponierte einzig die SP gegen die Einführung des Pauschalbeitrags und stellte einen Rückweisungsantrag, der deutlich abgelehnt wurde. Die Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass Eltern mit niedrigem Einkommen künftig im Verhältnis viel mehr bezahlen müssten als bei der aktuellen Regelung, was asozial sei. Die anderen Fraktionen stimmten dem Systemwechsel dagegen zu.

Stadträtin Vroni Straub führte ergänzend aus, dass bei Härtefällen ein Sozialtarif angewendet werden könne. Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion stimmte der Rat mit 25 zu 8 zudem einem Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) für eine Übergangsregelung zu: Um Härtefälle zu vermeiden, sollen die neuen Elternbeiträge für die bisher in den ersten drei Tarifstufen eingestuften Kinder nicht angewendet werden, bis sie die Schule verlassen.

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