Luzerner Beziehungsdrama endet in Flammen

Partner absichtlich angezündet: Gericht begründet Urteil

Einem Spanier wird vorgeworfen, seinen Mann mit einem Zündholz in Brand gesteckt zu haben. (Symbolbild: Flickr/Skley)

Vor sechs Jahren kam es zu einem beinahe tödlichen Beziehungsstreit zwischen einem Luzerner und einem Spanier. Letzterer übergoss seinen Lebenspartner mit Benzin und zündete ihn an. Nun kommt auch das Luzerner Kantonsgericht zum Urteil, dass es sich nicht um einen Unfall handeln konnte.

Es geschah im Dezember 2015: Ein Luzerner will mit seinem Lebenspartner über die Festtage nach Barcelona verreisen. Doch es kommt anders. Ein Streit zwischen dem damals 45-jährigen Spanier und dem Luzerner kurz vor Weihnachten eskaliert. Der 45-Jährige übergiesst seinen damals eingetragenen Partner mit Leichtbenzin, entfacht ein Zündholz und wirft es auf ihn.

Das Opfer steht umgehend in Flammen und erleidet schwere Verbrennungen an Händen, Brust und Kopf (zentralplus berichtete). Der Luzerner liegt tagelang im Koma und schwebt in Lebensgefahr. Er überlebt und geht vor Gericht. Im August 2019 wird der Mann vom Kriminalgericht Luzern wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Der Beschuldigte legt beim Kantonsgericht Berufung ein und spricht von einem Unfall – vergeblich. Das Kantonsgericht hat im Januar dieses Jahres das Urteil des Kriminalgerichts bestätigt und heute Freitag die Begründung vorgelegt.

Partner war sich Wahrscheinlichkeit der gravierenden Brandverletzungen bewusst

Das Kantonsgericht hält fest, dass es damals zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung wegen verschiedener Themen und wegen einer herabfallenden Zigarette des Beschuldigten kam. Die Zigarette hatte den Holztisch im Wohnzimmer des Paares beschädigt. Der Beschuldigte holte im Keller eine Glasflasche mit brennbarer Flüssigkeit, um den Brandfleck auf dem Tisch zu behandeln. Stattdessen bespritzte er den Privatkläger bewusst mit der Flüssigkeit, kommt das Gericht nach seinen Befragungen zum Schluss.

Im Anschluss entfachte er ein Zündholz und warf es gegen den Partner. Der Beschuldigte versuchte, den brennenden Privatkläger mit blossen Händen zu löschen und zog sich selber Brandverletzungen zu. Letztlich gelang ihm die Löschung, indem er einen Teppich über ihn legte.

Das Gericht schreibt in seinem Urteil, dass der Beschuldigte in Anbetracht der hohen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Körperverletzungen und der nahen Todesgefahr wissentlich und willentlich handelte. Und mit einer zumindest eventualvorsätzlichen Tötungsabsicht. Durch die sofortigen Bemühungen zur Löschung des Brandes blieb es bei der Todesgefahr, ohne dass sich diese verwirklichte, hält das Kantongericht dem Beschuldigten zugute.

Das Urteil der vierjährigen Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

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