Parlament stärkt Entschädigungen
Wer als ehemaliges Verdingkind oder als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eine Entschädigung vom Staat erhalten hat, soll deswegen keinen finanziellen Nachteil haben. Dafür hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat ausgesprochen. Damit kann eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Heute wird die finanzielle Entschädigung dem Vermögen angerechnet. Dadurch konnte ärmeren Betroffenen wegen der Entschädigung die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Laut Bundesrat Alain Berset sollen die Betroffenen bereits im kommenden Mai mit einem Schreiben über ihre neuen Rechte informiert werden.
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