Parlament regelt Umgang mit DNA-Spuren

Die Polizei soll bei Kriminalfällen künftig mehr Informationen aus DNA-Spuren eines mutmasslichen Täters oder einer Täterin herauslesen dürfen. National- und Ständerat haben letzte Differenzen im DNA-Profil-Gesetzgeklärt. Bis zu zehn Jahre nach einem Freispruch oder einer Verfahrens-einstellung dürfen die Informationen aufbewahrt werden, falls Staatsanwaltschaft oder Gericht zustimmen. Die weitergehende DNA-Auswertung ist nur bei schweren Straftaten zulässig, etwa bei Mord und Totschlag, vor-sätzlicher Tötung sowie Vergewaltigung oder sexuellen Handlungen mit Minderjährigen.

Quelle:swisstxt
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