Kennzeichen muss angegeben werden

Parking-Anlagen in Zug: Ein Fall für die Datenschutzbeauftragte

Dass in neuen Parking-Anlagen teils das Kennzeichen angegeben werden muss, gefällt nicht allen Zugern. (Bild: Symbolbild: Pixabay)

Die Datenschutzstelle der Kantons Zug berät auch Privatpersonen, die Fragen zu den Daten haben, die von den Behörden erhoben werden. Unter anderem waren 2020 neue Parking-Anlagen ein Thema, die zwingen die Eingabe von Fahrzeugkennzeichen erfordern.

Wenn Daten durch kantonale oder kommunale Organe oder private Institutionen mit Leistungsvereinbarungen bearbeitet werden, können sich betroffene Bürgerinnen bei Fragen an die Datenschutzstelle wenden. Die Datenschützerin Yvonne Jöhri informiert Betroffene über ihre Rechte und kann, falls erforderlich, auch zwischen ihnen und den kantonalen Stellen vermitteln.

Die Anfragen von Privatpersonen betrafen im letzten Jahr unter anderem Kamera-/Videoüberwachungen. Aber auch neue Parking-Anlagen, die zwingend die Eingabe des Fahrzeugkennzeichens erfordern, waren ein Thema, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2020 hervor geht.

Weiter hatten Bürger Fragen zur Erhebung von Daten via Online-Formulare, die Auskunftsrechts und die Errichtung und Wirkung von Datensperren (insbesondere bei Einwohnergemeinden und Strassenverkehrsamt). Weiter beschäftigten die Zuger Bevölkerung Datenbearbeitungen und -bekanntgaben – und anderem auch durch Zuger Unternehmen, Krankenkassen und Vereine Deren Beurteilung fällt allerdings nicht unter das kantonale Datenschutzgesetz und auch nicht in die Zuständigkeit der kantonalen Datenschutzstelle.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von AlejandroSchnyder
    AlejandroSchnyder, 25.04.2021, 08:16 Uhr

    Zur Sicherheit der Personen die in einem Parkhaus parkieren sind Videoüberwachungen zwingend und das Eingeben des Fz Kennzeichen hat mit Datenschutz nichts zu tun.
    Wer sich daran stört, sollte besser gleich zu Hause in den eigenen Wände bleiben, nicht nach draussen gegen und geschweige in ein Parkhaus reinfahren😊

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