Luzerner Kantonsgericht verordnet Therapie

Pädophiler aus Gefängnis entlassen – und erneut rückfällig geworden

Nachdem ein Pädophiler seine Gefängnisstrafe abgesessen hatte, fand man bei ihm erneut kinderpornographische Inhalte vor.

 

(Bild: Marek Brandt/fotolia.com)

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte 2012 einen Mann zu einer Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich kurze Zeit vor der Entlassung des Mannes, da eine mittlere bis hohe Gefahr bestehe, dass er rückfällig werde. Dies geschah auch. Erneut fand man bei dem Mann Filme und Bilder vor, die kinderpornographische Inhalte aufwiesen.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte 2012 einen Mann aufgrund mehfacher sexueller Handlungen und des Besitzes von Kinderpornographie zu einer Gefängnisstrafe von 3,5 Jahren. Ihm wurde angeordnet, eine entsprechende Therapie während des Strafvollzugs zu machen.

Psychiatrisches Gutachten diagnostizierte Rückfallgefahr

Wenige Monate vor dem Ablauf der Haftstrafe stellte die Staatsanwaltschaft beim Luzerner Kriminalgericht einen Antrag, dass die angeordnete ambulante Therapie in eine stationäre umgewandelt werde, damit ein erneuter Freiheitsentzug vollzogen wird. Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten – scheiterte aber aufgrund einer Formalität.

2014, nachdem der Mann seine Strafe abgessesen hatte wurde er freigelassen. Vergangenes Jahr wurde erneut ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Dieses besagte, dass der Mann an einer Pädophilie leide und eine mittlere bis hohe Gefahr bestehe, dass er sich erneut an Kindern vergreife oder auf Kinderpornographie zurückgreife.

Erneut mit Kinderpornographie erwischt

Nun läuft gegen den Mann wieder ein Verfahren, weil er dabei erwischt wurde, wie er erneut Kinderpornographie konsumierte. Vor dem Kantonsgericht sagte der Mann, dass er bereit sei, eine ambulante Therapie zu machen – diese wurde darauf auch in die Wege geleitet, wie die «Luzerner Zeitung» am Sonntag berichtete.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon