Jetzt steht es 2:1 im Namensstreit

Otto’s in Sursee bezwingt deutschen Online-Riesen

Mit seinen Otto's-Filialen hat Mark Ineichen den Billigmarkt erobert.

(Bild: zvg)

Der deutsche Otto-Versand versucht seit vier Jahren, in den Schweizer Markt zu drängen. Bisher erfolglos, weil hinter den Kulissen ein Namensstreit mit dem Surseer Discounter Otto’s tobt. Nun hat das Kantonsgericht Luzern der deutschen Firma eine Abfuhr erteilt.

Es steht 2:1 im Namensstreit Otto’s gegen Otto. Das Surseer Unternehmen versucht seit Jahren zu verhindern, dass der deutsche Konkurrent einen Online-Shop mit der Domain otto-shop.ch eröffnet. Zunächst vergeblich: Trotz Heimvorteil unterlag der Surseer Discounter 2018 in der ersten Runde vor dem Kantonsgericht dem deutschen Online-Giganten.

Otto’s zog den Fall jedoch ans Bundesgericht weiter. Das Argument: Man habe sich in der Schweiz eine schutzwürdige Marktposition erarbeitet und sei hier viel bekannter als die deutsche Firma mit dem gleichen Namen.

Tatsächlich beschäftigte das vom verstorbenen Nationalrat Otto Ineichen gegründete Unternehmen 2016 in etwa 100 Filialen rund 2’000 Mitarbeiter. Seit 2007 wird auch ein Online-Shop betrieben. Vom Online-Giganten Otto hingegen kennt man vielleicht noch den Slogan «Otto … find ich gut», der früher am Fernsehen lief.

Ist Otto’s im Internet zu wenig präsent?

Die zweite Runde vor dem Bundesgericht ging dann an die Surseer (zentralplus berichtete). Die Bundesrichter kritisierten, das Luzerner Kantonsgericht habe die Verwechslungsgefahr gar nicht geprüft. Dessen Begründung: Otto’s sei gerade im Internet beziehungsweise im Onlinehandel mit der eigenen Marke kaum oder zu wenig präsent.

«Fast das gesamte Schweizer Publikum versteht Otto’s seit den späten 80er-Jahren als Hinweis auf die Klägerin.»

Kantonsgericht Luzern

Das Bundesgericht sah dies anders: Es kam zum Schluss, dass die Wahrnehmung der Marke vom gesamten Marktauftritt bestimmt wird – und wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Damit stand es 1:1.

Umfrage stützt die Argumentation der Surseer

In seinem neuesten Urteil hat das Kantonsgericht nun die Argumentation des Bundesgerichts übernommen. Aus dem Entscheid geht hervor, dass die Surseer Firma gar zwei Umfragen mit je über 2’000 Teilnehmern gemacht hat, um ihre Vormachtstellung zu beweisen. In dieser bejahten 96,5 Prozent der Befragten die Frage «Kennen Sie Otto’s?», bei der ihnen zusätzlich das Logo gezeigt wurde.

Das Kantonsgericht schliesst nun daraus: «Fast das gesamte Schweizer Publikum versteht Otto’s seit den späten 80er-Jahren als Hinweis auf die Klägerin.» Die Surseer Firma habe damit fast 40 Jahre Marktvorsprung in der Schweiz.

Es droht eine Busse von 500 Franken pro Tag

Dem deutschen Internet-Giganten wird nun wegen der Verwechslungsgefahr verboten, als Versandhändler in der Schweiz unter dem Namen «Otto» oder «Otto-Versand» aufzutreten. Dies gilt sowohl für den Katalog- als auch den Online-Vertrieb. Hält sich der deutsche Anbieter nicht daran, droht ihm eine Busse von 500 Franken pro Tag.

Die Otto-Gruppe ist in der Schweiz dennoch bereits aktiv. Und zwar mit Versandmarken wie Bon Prix, Ackermann, Quelle, Heine und dem Jelmoli-Versand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid wurde ans Bundesgericht weitergezogen. Der Streit geht demnach in eine weitere Runde.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Al Right
    Al Right, 07.04.2020, 07:21 Uhr

    Überraschend wie das Kantonsgericht so entscheiden konnte. Aber wie Gery schreibt, das ist nicht der erste fragwürdige Entscheid.

    Danke Bundesgericht.

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  • Profilfoto von Cornelis C.J. de Beaufort
    Cornelis C.J. de Beaufort, 03.04.2020, 15:51 Uhr

    Ich bin dankbar, dass wir auch in unseren „Zwangsferien“ in den USA die wichtigsten Innerschweizer Nachrichten nachlesen können. Vielen Dank für Ihre Informationen.

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  • Profilfoto von Gery Blum
    Gery Blum, 03.04.2020, 10:45 Uhr

    Auch hier stand am Anfang wieder ein Bückling des Luzerner Kantonsgerichts vor den Mächtigen und dem Grosskapital, so wie im Fall Bodum. Und auch da wird das Bundesgericht unsere voreingenommenen Rechtsausleger in die Schranken weisen müssen. Vielleicht wäre es mal an der Zeit, dass die Damen und Herren Kantonsrichter die Qualität ihrer Arbeit kritisch hinterfragen?

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