Der deutsche Versandhändler «Otto» wollte in der Schweiz einen Online-Shop lancieren. Dagegen wehrte sich der Discounter «Otto’s» aus Sursee. Der jahrelange Streit wurde nun vom Bundesgericht beendet.

- News
Namensstreit beendet Otto’s aus Sursee gewinnt gegen Otto aus Deutschland
«otto-shop.ch» sollte sie heissen, die virtuelle Filiale der weltweit tätigen deutschen Otto Group in der Schweiz. Schon das Luzerner Kantonsgericht befand, dass dieser Name durch Otto’s aus Sursee besetzt ist – und die Verwechslungsgefahr zu hoch. «Otto» oder «Otto-Versand» könne sich der das riesige Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit seinen rund 50’000 Mitarbeitern in der Schweiz deshalb nicht nennen.
Otto zog das Urteil weiter bis vor Bundesgericht. Doch auch dieses gab Otto’s nun recht: Die Deutschen dürfen unter der geplanten Domain nicht in der Schweiz auftreten. Der Konzern habe keine relevanten Umstände geltend machen können, welche das Urteil des Kantonsgerichts umstossen könnten. So bleibt auch die Begründung gleich: Die Verwechslungsgefahr ist schlicht zu gross. Ob sich Otto aus Deutschland nun mit anderem Namen in der Schweiz präsentiert, ist offen.
Ja
Nein
Löse ein freiwilliges Abo und hilf uns, Artikel wie diesen auch in Zukunft anzubieten.
Deine Meinung ist gefragt!
Um kommentieren zu können, musst Du auf zentralplus eingeloggt sein. Bitte logge dich ein oder registriere dich jetzt und profitiere von den Vorteilen für z+ Community Mitglieder.
Deine Meinung ist gefragt!