27.11.2020, 13:59 Uhr Otto-Gruppe unterliegt Otto’s AG
Das Bundesgericht hat in einem Streit um die Nutzung des Firmennamens für die Schweizer Otto’s AG und gegen die deutsche Otto-Gruppe entschieden. Die deutsche Otto-Gruppe plante, mit der Marke Otto oder Otto-Versand in der Schweiz in den Onlinehandel einzusteigen. Nun kommt aber das Bundesgericht zum Schluss, es bestünde Verwechslungsgefahr. Dies, weil sich in der Schweiz die Bezeichnung der Ladenkette Otto’s mit Sitz im luzernischen Sursee durchgesetzt habe. Dies nicht nur aufgrund des Namens, sondern auch weil die beiden Firmen zum Teil gleiche Artikel anbieten. Deshalb darf die deutsche Otto-Gruppe den Namen in der Schweiz nicht verwenden. (swisstxt)
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