So soll die Gemeinde künftig aussehen

Ortsplanung: Wo in Ebikon bald Hochhäuser stehen könnten

Die Gemeinde Ebikon rediviert ihre Bau- und Zonenordnung. (Bild: bic)

Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement legt fest, wo, was, wie hoch gebaut wird. Ebikon stellt diese Weichen neu. zentralplus sagt, was sich ändern soll.

Der Zonenplan bestimmt, wo die Ebikonerinnen in Zukunft wohnen, arbeiten, einkaufen oder ihre Freizeit verbringen. Die Gemeinde strebt eine «qualitative Verdichtung nach innen an, bei der die bisherige Lebensqualität in den Quartieren gewahrt bleibt», wie sie mitteilt. Was heisst das?

Nur wenige ausgewählte Gebiete werden eingezont. Vorab soll das Potenzial in den bisherigen Bauzonen besser genutzt werden. Entlang der Kantonsstrasse wird eine Zentrumszone geschaffen, in der höher gebaut wird. Im Gebiet zwischen dem Mühlebach, der SBB-Bahnlinie und der Kantonsstrasse bis zur Weichlenstrasse sind Gebäude mit einer Gesamthöhe bis zu 30 Meter möglich. Voraussetzung dafür ist ein Gestaltungsplan.

Ausserhalb des Siedlungsgebiets bleibt die wertvolle Landschaft erhalten. Am 8. November 2021 informiert der Gemeinderat an einer Info-Veranstaltung über seine Pläne. Am 15. November 2021 startet die öffentliche Auflage. Das Stimmvolk wird im Jahr 2022 oder 2023 über die Revision der Ortsplanung abstimmen. zentralplus stellt die wichtigsten Änderungen vor.

1. Wydenhof

Ein Teil des Wydenhof-Grundstücks an der Schulhausstrasse wird künftig der Zone für öffentliche Zwecke zugeordnet. So will die Gemeinde die notwendigen Landreserven für Schulhausbauten zwischen den Schulhäusern Wydenhof und Zentral sichern. Das übrige Gebiet wird in eine Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht umgezont. Die Gebäude dürfen eine maximale Höhe von 17 Metern haben.

2. Weichle und Feldmatt

Nach der Ablehnung des Bebauungsplans Weichle im Februar 2019 startete der Gemeinderat einen intensiven Austausch mit den politischen Parteien und den betroffenen Grundeigentümern. Das Ergebnis dieses Prozesses sieht vor, dass das Gebiet Weichle (mit M-Park) künftig als Zentrumszone mit Bebauungsplanpflicht genutzt werden soll. Das Gebiet Feldmatt wird in die Arbeitszone mit Gestaltungsplanpflicht umgezont.

3. Obfildern

Im noch nicht überbauten Gebiet Obfildern ist seit 2014 ein Bebauungsplan in Bearbeitung. Dieser Bebauungsplan kann nur mit einer neuen Wohnzone umgesetzt werden. Diese Wohnzone Obfildern enthält Bestimmungen, die auf den Bebauungsplan abgestimmt sind. Darum besteht für das Gebiet eine Bebauungsplanpflicht.

4. Stuben

Übergeordnete Vorgaben machen es nötig, die zwei Weilerzonen Stuben aufzuheben. Stattdessen werden diese in eine Sondernutzungszone (für die Gärtnerei) und in eine Geschäfts- und Wohn- zone umgezont. Für beide neuen Zonen sind im Bau- und Zonenreglement spezielle Bedingungen formuliert.

5. Herreweg

Auf dem Grundstück Herreweg entsteht künftig eine Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht. Die Gebäude dürfen eine maximale Höhe von 11 Metern haben.

6. Baumschule Dové

Die heutige Baumschule befindet sich in der Landwirtschaftszone. Damit sie mit einem Gartenbaube- trieb erweitert werden kann, wird eine Sondernut- zungszone mit Gestaltungsplanpflicht eingezont. Es sind nur Bauten und Anlagen für die Baumschule und einen Gartenbaubetrieb zulässig. Fallen Baum- schule und Gartenbaubetrieb weg, wird das Gebiet wieder in die Landwirtschaftszone zurückgezont.

7. Oberschachen

Zur langfristigen Sicherung des historisch wertvol- len Hauses Oberschachenstrasse 2 erfolgt eine teilweise Rück- und eine Neueinzonung in die Sonderbauzone Oberschachen. Es sind wenige Neubauten möglich. Damit soll die Sanierung des als erhaltenswert eingestuften Hauses finanziell ermöglicht werden.

8. Hünenberg

Das ganze Gebiet um den Landsitz Hünenberg wird der Grünzone zugeordnet. Ausnahme: Am nordöstlichen Grundstückbereich wird eine neue Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht geschaffen. Die Fläche grenzt an das Quartier Obfalken. Sie ist bewusst klein gehalten, damit die Sichtlinie vom Schlössli durch die historische Parkanlage bis zur nordöstlichen Grundstückgrenze erhalten bleibt. Die Überbauungsziffer ist dadurch höher (0.33) als bei vergleichbaren Zonen.

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