Organspende: SR-K für Gegenvorschlag

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll diesen Entscheid künftig festhalten müssen. Die Angehörigen der oder des Verstorbenen können die Entnahme der Organe aber noch ablehnen. Das hat die zuständige Kommission des Ständerats mit 9:3 Stimmen entschieden. Sie befürwortet damit den indirekten Gegenvorschlag zur Organspendeinitiative. Anders als der Gegenvorschlag räumt die Initiative den Angehörigen kein Mitspracherecht ein. Heute kommt eine Organspende nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat, oder wenn die Angehörigen zustimmen. Der Nationalrat hat dem indirekten Gegenvorschlag schon im Mai zugestimmt.

Quelle:swisstxt
Organspende: SR-K für Gegenvorschlag
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