Initiative verlangt Systemwechsel

Organspende: Luzern und Zug wehren sich gegen automatische Einwilligung

Rund 3700 Luzernerinnen und Luzerner haben sich bisher im Onlineregister für die Organspende eingetragen. (Symbolbild: Swisstransplant) (Bild: zvg)

Jährlich sterben in der Schweiz Patienten, weil Spendeorgane fehlen. Eine eidgenössische Volksinitiative will alle zu Spendern machen, die nicht explizit widersprechen. Das geht vielen zu weit – auch den Regierungen von Zug und Luzern.

Schon zweimal ist die achtjährige Mireya Rast aus Emmenbrücke lebensbedrohlich erkrankt. Die Zweitklässlerin leidet an einer äusserst seltenen Genkrankheit. Die einzige Heilung verspricht eine Spendeleber. Schon nach wenigen Tagen auf der dringlichen Warteliste wird sie mit dem Helikopter nach Genf geflogen und von einer Spezialistin operiert. Eine vierteilige Dok-Serie von SRF (deren zwei letzte Folgen diesen Donnerstag ausgestrahlt werden) begleitet Mireya Rast und ihre Eltern.

Die junge Luzernerin ist keineswegs die einzige, die auf ein Organ angewiesen ist. Ende September warteten in der Schweiz 1398 Patienten auf eine neue Niere, eine neue Leber, ein neues Herz oder ein anderes Organ. Einige von ihnen vergeblich: 2018 sind gemäss der Organisation Swisstransplant 76 Personen auf der Warteliste gestorben.

Um die Wartelisten zu verkürzen und mehr Spender zu gewinnen, verlangt eine nationale Volksinitiative einen Systemwechsel: Wer sich nicht aktiv wehrt, soll automatisch zum Organspender werden. Heute ist die rechtliche Lage gerade andersrum: Nur wer vor dem Tod explizit zustimmt, gibt seine Organe zur Transplantation frei.

Kanton Zug für erweiterte Widerspruchslösung

Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung, möchte aber die Rechte der Angehörigen wahren. Er schlägt als indirekten Gegenvorschlag die sogenannt «erweiterte Widerspruchslösung» vor. Wer sich vor dem Tod nicht über die Organspende äussert, bei dem sollen die Angehörigen – wie bereits heute – gefragt werden. Sie können einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.

«Schweigen sollte nicht einfach als Zustimmung zur Spende gelten.»

Luzerner Regierungsrat

Ein guter Weg, findet der Zuger Regierungsrat. «Es ist notwendig, dass Angehörige von Verstorbenen konsultiert werden, wenn die verstorbene Person keine schriftlichen Äusserungen über eine Organspende verfasst hat», schreibt er in seiner Stellungnahme. Die von der Initiative geforderte starre Widerspruchslösung sei hingegen «ethisch bedenklich».

Der Zuger Regierungsrat will die Rechte der Hinterbliebenen noch stärker gewichten als der Bundesrat. Wenn die nächsten Angehörigen nicht innert der nötigen Frist erreicht werden können, sollen beim Verstorbenen keine Organe entnommen werden dürfen, fordert er. Damit könne die Gefahr entschärft werden, dass die Angehörigen den Behörden vorwerfen, die Kontaktaufnahme nicht mit allen möglichen Mitteln versucht zu haben, um eine Organentnahme möglich zu machen.

Organspende-Register

Wer entscheidet, ob Organe gespendet werden? In erster Linie jeder selber. Dazu können sich Erwachsene in der Schweiz seit gut einem Jahr in einem Organspende-Register eintragen. Ein Eintrag heisst aber nicht, dass man seine Organe nach dem Tod zur Verfügung stellt. In der Datenbank kann man festhalten, ob und welche Organe man spenden will oder eben nicht. Ebenso besteht die Möglichkeit, den Entscheid einer Vertrauensperson zu übertragen. Der Eintrag kann jederzeit mittels Login geändert werden.

Wer will, kann auch hier einen Spendenausweis bestellen, zuhause ausfüllen und anschliessend stets auf sich tragen – oder eine Spendekarte fürs Smartphone downloaden.

Zudem sollen die Angehörigen eine Bedenkzeit von mindestens zwölf Stunden erhalten. «Es handelt sich hierbei um einen emotionalen Entscheid, dem genügend Zeit eingeräumt werden sollte», begründet die Zuger Regierung.

Kanton Luzern ist eher skeptisch

Auch der Luzerner Regierungsrat lehnt die Organspende-Initiative ab. «Zweifellos würde die Spenderate mit der Widerspruchslösung am meisten steigen», schreibt er zwar auf Anfrage von zentralplus. «Allerdings trägt sie auch dem Selbstbestimmungsrecht der Verstorbenen am wenigsten Rechnung.» Die Widerspruchslösung basiere auf der Annahme, dass sich viele Personen nur ungern mit Fragen zum eigenen Tod beschäftigen – und deshalb nicht explizit zu Lebzeiten Nein sagen. Alle diese Personen wären im Todesfall Organspender.

Auf ein klares Ja oder Nein zum indirekten Gegenvorschlag will sich der Regierungsrat hingegen nicht festlegen. «Der Vorschlag des Bundesrates ist insofern der Widerspruchslösung vorzuziehen, als ein Schweigen nicht einfach als Zustimmung zur Organspende gewertet wird: Die Angehörigen können der Organentnahme widersprechen», so der Regierungsrat. «Zumindest dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person wird damit besser Rechnung getragen.»

Die Luzerner Regierung bezweifelt jedoch, dass die erweiterte Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führen würde. Begründung: Müssen Angehörige entscheiden, lehnen sie die Organspende – im europäischen Vergleich – häufig ab. Diese Rate liege in der Schweiz bei rund 56 Prozent, in Spanien betrage sie beispielsweise lediglich rund 13 Prozent.

Mehr Informationen statt staatliche Regelungen

Gleichwohl sieht auch der Kanton Luzern in den fehlenden Organspenden ein Problem – er möchte aber andere Wege gehen. Es sei zielführender, die Bevölkerung noch mehr zu motivieren, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese den Angehörigen auch mitzuteilen, so die Regierung. «Wer sich informiert und eine Entscheidung für oder gegen eine Spende fällt, bewahrt die Angehörigen vor einer schwierigen Situation und hilft mit, das Leben kranker Menschen zu retten.»

Eine solche Lösung könnte gemäss der Luzerner Regierung die Spendebereitschaft erhöhen, ohne die Persönlichkeitsrechte durch eine staatliche Regelung zu tangieren. Luzern unterstützt damit den Vorschlag der nationalen Ethikkommission. Diese setzt sich für ein Modell ein, wonach jede Person regelmässig dazu aufgefordert würde, sich Gedanken zum Thema Organspende zu machen. Das könnte zum Beispiel geschehen, wenn man eine neue Identitätskarte oder ein elektronisches Patientendossier beantragt.

Sind Luzerner zu konservativ zum Spenden?

Bereits heute kann jeder seine Haltung in einer Onlinedatenbank eintragen (siehe Box). Obwohl das Prozedere vereinfacht wurde, dokumentieren derzeit nur wenige Schweizer ihren Willen bezüglich Organspende. Im Kanton Luzern haben sich rund 3700 Personen im Register eingetragen, im Kanton Zug gut 1000 (siehe Grafik am Textende).

Das Paradoxe daran: Die Quote der Registrierungen ist relativ tief, obwohl die Schweizer eigentlich aufgeschlossen wären. Denn 76 Prozent der Stimmbürger hätten der Organspende-Initiative Ende August zugestimmt, zeigte eine Studie des Forschungsinstituts Gfs Bern im Auftrag von Swisstransplant.

Das Schweizer Fernsehen zeigt im Dezember jeweils am Donnerstag eine vierteilige Dok-Serie zum Thema Organspende:

Doch gerade auch im Hinblick auf diesen Widerspruch erhoffen sich die Initianten mit dem Paradigmenwechsel eine höhere Anzahl von Spendern. Dass der Kanton Luzern diesen nicht mittragen will, scheint angesichts seiner politischen und historischen Prägung ins Bild zu passen. In der Vernehmlassung, die letzte Woche endete, haben sich insbesondere katholisch-konservative Kreise eher skeptisch geäussert. So lehnten sowohl die katholische und reformierte Kirche als auch die CVP die Initiative und den Gegenvorschlag ab.

«Es wäre sicher falsch, die relativ tiefe Spenderrate in der Schweiz auf die katholisch-konservative Haltung zu reduzieren.»

Luzerner Regierung

Laut der Luzerner Regierung greift der Zusammenhang aber zu kurz. «Es wäre sicher falsch, die relativ tiefe Spenderrate in der Schweiz auf die katholisch-konservative Haltung zu reduzieren», teilt er mit. «Spanien beispielsweise – als katholisch geprägtes Land – steht der Organspende viel offener gegenüber.»

Die CVP spricht sich wie der Luzerner Regierungsrat dafür aus, die Bevölkerung regelmässig aufzufordern, sich mit der Organspende zu befassen. Für die im Kanton Luzern stärkste Partei stellt die Widerspruchslösung einen zu grossen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. In der Vernehmlassung mahnten allerdings auch andere Parteien zur Vorsicht in dieser heiklen Frage, unterstützen in der Tendenz aber den Gegenvorschlag.

Dass Handlungsbedarf besteht, ist hingegen kaum bestritten. Welche Lösung sich am Ende durchsetzt, ist noch offen. Der Bundesrat will das entsprechende Gesetz bis im Herbst 2020 ins Parlament bringen.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 18.12.2019, 07:43 Uhr

    Organspenden sollten ausschliesslich freiwillig sein. Das Wort heisst immer noch «Spende» und nicht «forcierte Ersatzteilbeschaffung». Jede Art von Drohkulisse und Druck halte ich für eine Sauerei. Und der Staat hat sich hier gefälligst herauszuhalten. Welche Frage kommen noch alles bei der ID-Ausstellung? «Ah, Sie sind ja immer noch ledig, soso. Möchten Sie Organe spenden? Darf ich Ihnen einen Exit-Flyer mitgeben?»

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    • Profilfoto von M. Roe
      M. Roe, 24.12.2019, 00:47 Uhr

      Da haben Sie recht. Kein Politiker, Arzt oder Irgendwer soll entscheiden, ob mir MEINE Organe entnommen werden. Jeder der das will, soll sich in einer Liste eintragen können. Entweder ist es Zwang oder eine Spende! Evtl. könnte man z.B. Fr. 100.– für eine Spendezusage abgeben um die Bemühungen zu entschädigen. Die Schweiz scheint sich immer mehr der «Künstlichen Intelligenz» Chinas anpassen zu wollen: «Eine Elite entscheidet für alle!»

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