Abgesagte Kundgebung wird zum Politikum

Mahnwache-Verbot sorgt für politischen Zündstoff

Bleibt am Freitag wohl leer: Der Landsgemeindeplatz in Zug. (Bild: Johnny Graf und Dominik Hodel/Stadt Zug)

Eine für Freitagabend angesagte Mahnwache mit Kerzen für die Opfer in Nordsyrien wurde von der Polizei nicht bewilligt. Sicherheitsdirektor Beat Villiger räumt Fehler ein.

Eine Mahnwache als Zeichen der Solidarität mit den Kriegsopfern in Syrien konnte in Zug am Freitag nicht stattfinden. Die Zuger Polizei begründete ihre Absage gegenüber zentralplus damit, dass es üblich sei, solche Veranstaltungen «mit Konfliktpotenzial» deutlich früher, «rund zu zwei Monate im Voraus», anzumelden. (zentralplus berichtete)

Die Berichterstattung von zentralplus hat einiges ausgelöst und hat nun auch politische Folgen. Und zwar einen überparteilichen Vorstoss: Die Ständeratskandidatin Barbara Gysel (SP) hat nun gemeinsam mit Philipp C. Brunner (SVP), den Nationalratskandidaten Anna Spescha (SP) und Andreas Lustenberger (ALG) sowie Tabea Zimmermann (ALG), ebenfalls Ständeratskandidatin, eine Interpellation eingereicht.

In anderen Kantonen wurden Kundgebungen bewilligt

Die Zuger Regierung soll prüfen, ob die Zuger Polizei mit der Nichtbewilligung im Sinne der Verfassung gehandelt hat. Die Bundesverfassung sowie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewährleisten die Versammlungsfreiheit in der Schweiz. Genau darin sehen sich Zugerinnen und Zuger eingeschränkt, die am Freitagabend eine Kundgebung für die Opfer der türkischen Invasion in Nordsyrien durchführen wollten.

Es wird zudem die Frage aufgeworfen, weshalb in anderen Kantonen wenige Tage nach dem Einmarsch türkischer Truppen in Nordsyrien ähnliche Veranstaltungen möglich waren. In Luzern ist eine Kundgebung am Samstag Nachmittag angekündigt.

Vorgehen wird intern geprüft

Eigentlich hätte dem Anlass auch in Zug nichts im Wege stehen sollen. Wie der kantonale Sicherheitsdirektor, Beat Villiger, gegenüber der «Zuger Zeitung» erklärte, lief bei der Sicherheitsprüfung und der Kommunikation der Zuger Polizei einiges nicht optimal. «Bei der Beurteilung wurden der politische Aspekt sowie die Dringlichkeit zu wenig beachtet. Zudem kann man nicht eine Frist von vier oder gar acht Wochen als Vorgabe annehmen.»

Wie Villiger zudem erklärt, hätten bei einem solch dringlichen Gesuch er und der Kommandant zur Beurteilung beigezogen werden müssen. «Im Hinblick, dass andere Kantone solche Kundgebungen bereits bewilligt hatten, sehe ich keinen Grund dagegen.» Man wolle das Vorgehen nun intern prüfen.

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