Organhandel: BR zieht die Schraube an

Der Bundesrat will den illegalen Handel mit Organen wirksamer bekämpfen. Neu sollen in der Schweiz auch Personen verfolgt werden können, die im Ausland Delikte begangen haben. Dies entspricht einem Übereinkommen des Europarats. Bestraft werden sollen dabei alle Taten im Zusammenhang mit illegalem Organhandel, von der Rekrutierung von Spenderinnen und Spendern über die Entnahme bis zur Transplantation. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, das Gesetz entsprechend zu ändern. Derzeit untersagt das Gesetz den Organhandel nur dann, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus erfolgt.

Quelle:swisstxt
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