Fall Emmen: Mutter spricht in TV-Sendung

Opferfamilie fordert DNA-Gesetzesänderung

Mutter und Schwester des Emmer Opfers.

(Bild: SRF)

DNA-Spuren des Täters der Vergewaltigung von Emmen sind vorhanden. Aus gesetzlichen Gründen dürfen sie jedoch nicht ausgewertet werden. Die Politik fordert ein Umdenken. Nun meldet sich auch die Familie zu Wort.

Diesen Mittwoch publizierte zentralplus einen Artikel, der die Auswertung von DNA-Spuren thematisierte. FDP-Nationalrat Albert Vitali fordert, das DNA-Gesetz so anzupassen, dass umfangreichere Analysen möglich sind. So könnten etwa genauere Angaben über das Aussehen von Tätern gemacht werden. In Luzern wäre dies in zwei Fällen möglicherweise aufschlussreich: dem Vergewaltigungsfall von Emmen und dem Fall der vergewaltigten Ausstauschschülerin in Kriens.

In der «SRF Rundschau» diesen Mittwochabend meldet sich nun die Mutter des Vergewaltigungsopfers von Emmen zu Wort. Sie fordert ein rasches Umdenken: «Es löst grosses Unverständnis aus, wenn man als Betroffene weiss, dass man die DNA des Täters hat, diese aber nicht verwenden darf, um den Täter zu finden.» Nicht auszudenken sei, wenn der Täter sich an einem weiteren Opfer vergehen würde.

SP-Ständerat Jositsch unterstützt Gesetzesänderung

Unterstützung bekommt die Familie des Opfers von Strafrechtprofessor und Zürcher Ständerat Daniel Jositsch. Er sieht dringenden Handlungsbedarf in der schweizerischen Gesetzgebung: «Die Strafverfolgungsbehörden sollen alle technischen Möglichkeiten zur Verfügung haben, die denkbar sind.» Jositsch widerspricht Datenschützern, welche in einer vertieften DNA-Analyse bei schweren Straftaten eine Schwächung des Datenschutzes sehen: «Damit öffnet man nur einen kleinen Spalt und zwar genau den, der notwendig ist um solche Täter zu finden.»

Datenschützer warnt vor Missbrauchsgefahr

Strafbehörden könnten mit vertieften DNA-Datenanalysen ganze Datenbanken anlegen. Zudem könnten solche DNA-Analysen nicht nur für schwere Straftaten, sondern auch für Bagatell-Delikte eingesetzt werden. Der interimistische Datenschutzbeauftragte des Bundes, Jean-Philipp Walter warnt: «Man muss im Gesetz klar definieren, in welchem Fall solche Analysen durchgeführt werden dürfen. Man muss auch die Rechte der betroffenen Person und die Kontrolle klar regeln», schreibt SRF in einer Mitteilung.

DNA-Massentest und Mobiltelefondaten-Auswertung

Der Vergewaltigungsfall von Emmen zeigt ein Dilemma der geltenden Gesetzgebung auf. Während eine Massen-DNA Untersuchungen bei über 300 unbescholtenen Männern zulässig sind, verbietet das Gesetz die vertiefte Analyse der sichergestellten DNA des Täters. Gleichzeitig werten die Fahnder Tausende von Mobiltelefondaten unbeteiligter Passanten aus.

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