Opera Club-Betreiber verurteilt

Das Luzerner Gericht sieht es als erwiesen an, dass Milos Kant vier Angestellte seines Opera Club im Zusammenhang von Rückzahlungsverträgen genötigt hat, dies berichtet die «Neue Luzerner Zeitung». Dafür wurde der 59-Jährige nun zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 160 Franken verurteilt, also 19’200 Franken. 

Die Geschichte um Kant fand ihren Höhepunkt Ende Februar 2013, als die Polizei seine Büroräumlichkeiten sowie die Privatwohnung untersuchte. Beim Zugriff wurde diverses Material sichergestellt und der Klubbetreiber wurde einige Tage in Untersuchungshaft gesteckt.

Nachdem Kant wieder auf freiem Fuss war, unterhielt er sich eingehend mit einem Journalisten der NLZ. Im Gespräch habe der Gastronom sehr genau geschildert, wie es in seinem Club zu- und hergehe. Er habe unter anderem auch diese Aussage gemacht: «Angestellte haben mich um gesamthaft 250 000 Franken betrogen.» Nach Kants Erzählungen sei einerseits Geld in Bündeln aus der Kasse geklaut worden. Andererseits hätten Angestellte m Klub ihren Komplizen an der Bar bei der Geldrückgabe immer wieder zu viel zurückbezahlt.

Um wieder an das Geld zu gelangen, liess Kant also Rückzahlungsverträge aufsetzen. Über den Daumen gepeilte Summen mussten von den Angestellten danach pro Monat abgestottert werden. Kant dementierte, Mitarbeiter zur Unterschrift dieser Verträge genötigt zu haben. In vier Fällen ist das Gericht nun jedoch zu einem anderen Schluss gekommen und verurteilt den früheren «Opera»-Mitbesitzer wegen dieses Deliktes.

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