Luzerner Barbetreiberin chancenlos

«Oops»-Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen

Ein Jahr später sieht es hier ganz anders aus: die ehemalige «Oops»-Bar in Luzern. (Bild: wia)

Dass sie die Wirtebewilligung verlor, sei nicht rechtens gewesen, findet die ehemalige Betreiberin der Luzerner «Oops»-Bar. Deshalb wollte sie ihre Wirtebewilligung zumindest temporär zurück. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab, denn die Beiz gehört schon längst neuen Pächtern.

Nun erhält die «Oops»-Betreiberin Ria Akay auch noch vom Bundesgericht eine Abfuhr. Die Luzernerin verlor ihre Betriebsbewilligung, da sie letzten Sommer eine entsprechende Verzichtserklärung unterzeichnet habe. Das stimme nicht, beteuert sie seit jeher. Die Unterschrift sei gefälscht worden. Selbst die Kriminalpolizei geht mittlerweile davon aus, dass die Unterschrift gefälscht worden ist (zentralplus berichtete).

Diese Haltung steht im Gegensatz zu den Entscheiden des Luzerner Kantonsgerichts und des Justizdepartements. Letzteres betonte das Vorliegen der Verzichtserklärung und schrieb im Entscheid, dass «die behauptete Fälschung ihrer Unterschrift nicht offenkundig vorliegt oder nachgewiesen ist». Akay wollte das nicht gelten lassen und wandte sich im Februar ans Bundesgericht. Dies insbesondere mit dem Ziel, dass sie die Wirtebewilligung fürs «Oops» zumindest vorübergehend wiedererhält.

Obwohl vom Kantonsgericht zu diesem Zeitpunkt kein Endentscheid, sondern erst ein Zwischenentscheid in der Sache existierte, war der Schritt ans Bundesgericht möglich.

Aus einer Not heraus zum Bundesgericht

Einen Entscheid beim Bundesgericht anzufechten, ist dann möglich, wenn dieser gemäss Gesetz einen «nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann». In diesem Fall: Dass Akay nicht wirten und somit ihren Lebensunterhalt in der «Oops»-Bar nicht erwirtschaften konnte.

Bis das Bundesgericht vor wenigen Tagen einen Entscheid fällte, ist viel passiert. Denn Ende Mai 2020 beschloss das Luzerner Kantonsgericht mittels eines Urteils, dass die Caramel Gastro GmbH, deren Inhaberin Ria Akay ist, die Oops-Bar innert 10 Tagen zu räumen, reinigen und zu verlassen hat. Das hat sie getan. Vor kurzem wurde die Zentralbar am gleichen Standort eröffnet (zentralplus berichtete).

Mit der Räumung wurde die Beschwerde beim Bundesgericht «zwischenzeitlich gegenstandslos», wie die Beschwerdeführerin selber im Juni dieses Jahres in einem Schreiben ans Bundesgericht erklärte. Dennoch beschloss sie, an der Beschwerde festzuhalten.

Das Bundesgericht kam letztlich zum Schluss, «dass es an hinreichenden Anhaltspunkten für eine offenkundige Fälschung der auf den 2. August 2019 datierten Abmeldungserklärung fehlt». Entsprechend lasse sich entgegen der Beschwerde keine offensichtlich unrichtige beziehungsweise willkürliche Sachverhaltsfeststellung ausmachen. Die Vorinstanz habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass die Kantonspolizei die Wirteabmeldung als gültig erachtet habe.

Akays Anwalt kritisiert Entscheid

Albert Stalder, der Anwalt von Ria Akay, kritisiert das Urteil. «Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz und die Luzerner Polizei, Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei, von deren Richtigkeit ausgehen durfte.» Dies trotz einigen mehr oder weniger deutlichen Hinweisen darauf, dass die Unterschrift auf die Bewilligungsabmeldung gefälscht sei, so der Anwalt weiter.

«Obwohl das Gesetz die Beweislast für die Richtigkeit einer Unterschrift der Behörde auferlegt, wurde hier die Beweislast quasi umgekehrt und Frau Akay auferlegt. Doch wie will man eine gefälschte Unterschrift beweisen?» Stalder weiter: «Selbst das Gutachten hat hier ja bloss von ‹mässig starken Hinweisen› für eine Fälschung gesprochen.» Dies habe das Bundesgericht nicht hinreichend zu überzeugen vermocht.

«Letztlich müsse man sich allerdings vor Auge führen, dass das Bundesgericht den vorliegenden Fall aufgrund von kantonalem Recht und vielen Sachverhaltsfragen bloss auf Willkür überprüfen konnte, an welche praxisgemäss sehr hohe Anforderungen gestellt werden», gibt der Anwalt zu bedenken. Immerhin habe das Bundesgericht auch teilweise die Vorinstanz gerügt.

«So ist insbesondere die vorinstanzliche Feststellung, dass die Räumlichkeiten der «Oops»-Bar nicht mehr für einen Gastronomiebetrieb genutzt werden könnten, willkürlich.» Tatsächlich, sonst stünde nun nicht dort, wo einst die «Oops»-Bar war, ein brandneues Lokal.

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