Omikron: Hohe Hürden für Kurzarbeit

Der Anstieg der Krankheits- und Infektionsfälle in der Schweiz hat Konsequenzen für die Wirtschaft. Es fallen viele Angestellte aus. Doch bevor ein Arbeitgeber ein Kurzarbeitsgesuch stellen könne, müsse er alle «wirtschaftlich tragbaren Massnahmen» getroffen haben, um Arbeitsausfälle zu vermeiden, hält das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco fest. Nur wenn keine Mitarbeitenden mehr arbeitsfähig seien, «die über die nötigen Qualifikationen verfügen und ohne die der Betrieb nicht weitergeführt werden kann», könne Kurzarbeitsentschädigung verlangt werden, hält das Seco fest. Die wenigsten Betriebe dürften die geforderten Kriterien erfüllen.

Quelle:swisstxt
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