ÖV: Massnahmen gegen Essgelage geprüft

Beim Essen im Zug darf man die Maske kurz abnehmen. Diese Ausnahme wird jedoch missbraucht. Das Ausziehen der Maske zum Trinken oder Essen im Zug sind zwar erlaubt, allerdings nur für kurze Zeit. Auf Anfrage von SRF präzisiert das Bundesamt für Gesundheit: «Fälle, in denen diese Ausnahme offensichtlich für längere Mahlzeiten oder Trinkgelage missbraucht wird, müssten vom Bahnpersonal analog der Maskenpflicht behandelt werden. Also ansprechen und wenn nötig büssen.» Die SBB bestätigt, dass man zusammen mit Postauto Massnahmen prüfe. Möglich wären etwa eine Flyer- oder Plakatkampagne. Von einem Ess- und Trinkverbot ist aber nicht die Rede.

Quelle:swisstxt
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