Oeschwiese wird Fall fürs Bundesgericht

Bis die Zuger Oeschwiese für die Öffentlichkeit zugänglich wird, dürfte es noch eine Weile dauern. Die Eigentümer akzeptieren den Entscheid des Zuger Verwaltungsgerichts zur Zonierung nicht.

Die Oeschwiese liegt am Chamer Fussweg. Mitte Juni hatte das Zuger Verwaltungsgericht entschieden, dass die unbebaute Parzelle direkt neben dem Strandbad rechtmässig in die Zone des öffentlichen Interesses eingezont worden sei. Die Chamer Grundeigentümer hingegen sind mit dem Entscheid nicht einverstanden, wie die «Neue Zuger Zeitung» schreibt. Deshalb ziehen sie den Entscheid ans Bundesgericht weiter.

Sie möchten ausserdem die rund 9500 Quadratmeter in eine Wohnzone überführen. Den Weiterzug habe man Seitens der Stadt Zug zur Kenntnis genommen. Diese gibt sich allerdings zuversichtlich. Beanstandet würden vom Bundesgericht in erster Linie Verfahren- und Rechtsfehler, erklärt Bauchef André Wicki. «Da die Oeschwiese schon seit Jahrzehnten in der Zone des öffentlichen Interesses war, dürfte es nicht ganz einfach sein, etwas am Verfahren zu beanstanden», führt Wicki weiter aus.

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