Obergericht wehrt sich gegen Kritik

Das Zuger Obergericht kritisiert einen Vorstoss des Zuger Kantonsrats Thomas Lötscher. Darin geht es um den Prozess rund um eine Schlägerei im Bahnhof Zug.

Ein Artikel in der «Neuen Zuger Zeitung» behandelt den Fall einer Schlägerei im Bahnhofsladen Aperto im Januar 2013. Lötscher kritisiert in seiner Interpellation das Vorgehen und das Urteil der Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Seine Kritik basiert auf dem entsprechenden Artikel der «Neuen Zuger Zeitung» zum Vorfall mit dem Titel «Erst verprügelt, dann auch noch gebüsst». Lötscher kommt aufgrund des Artikels in der Interpellation zum Schluss, dass M., der an der Schlägerei beteiligt war, selber ein Opfer sei. M. wurde vom Obergericht aber wegen Raufhandels und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, weil der Beschuldigte Einsprache erhoben hat.

Das Obergericht kritisiert nun in seiner Antwort auf die Interpellation den Vorstoss von Lötscher grundsätzlich: Es sei darauf hinzuweisen, dass der Bericht der «Neuen Zuger Zeitung» einzig auf den Aussagen von M. beruhe. Die weiteren Beteiligten würden nicht zu Wort kommen. Grundsatz des Strafuntersuchungsverfahrens wie auch des Gerichtsverfahrens sei es aber, dass alle Beteiligten angehört werden müssen. Der Bericht der «Neuen Zuger Zeitung» sei deshalb einseitig und vermittle kein objektives Bild, sondern gebe dem Leser den Eindruck, die Gerechtigkeit sei verletzt worden.

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