Schulen können sich per sofort anmelden

Nun startet auch Luzern mit Reihentests

Frohes Spucken gilt bald auch an Luzerner Schulen. (Bild: zvg)

An allen öffentlichen Schulen ab der Sekundarstufe l soll spätestens ab dem 3. Mai mit Reihentests für die Schülerinnen und Schüler gestartet werden. Vorgesehen sind die Tests einmal pro Woche, sie sind für die Lernenden und Lehrpersonen freiwillig und kostenlos und werden mit Speicheltests durchgeführt.

Vor den Frühlingsferien wurden an der Kantonsschule Beromünster und an der Sekundarschule Meggen repetitive Tests (gepoolte PCR-Speicheltests) als Pilotversuche lanciert. Diese verliefen reibungslos. Seit einigen Tagen können nun im Kanton Luzern Betriebe und Institutionen repetitive Tests durchführen, wie die Luzerner Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt.

Auch die Schulen können nun mit den Reihentestungen beginnen und sich auf dem Portal «Testen in Betrieben, Institutionen und Schulen» ab sofort anmelden. Die Speicheltests, es handelt sich um PCR-Tests, werden einmal wöchentlich ab der Sekundarstufe l, also an Sekundarschulen, Gymnasien sowie Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum durchgeführt. Für die Schüler sowie für die Lehrpersonen seien die Tests kostenlos und freiwillig. Die Organisation für die Administration und Durchführung der Tests obliege den Schulen. Die entsprechenden Grundlagendokumente sollen ihnen vom Bildungs- und Kulturdepartements zur Verfügung gestellt werden. Für die Schulen werde die repetitive Testung verpflichtend sein, die entsprechende Covid-Verordnung wurde durch den Regierungsrat in diesem Sinne angepasst. 

Ziel: Ansteckungsketten unterbrechen

Die repetitiven Tests sollen helfen, asymptomatische Covid-Fälle frühzeitig zu erkennen und so Ansteckungsketten zu unterbrechen. Zusätzlich sollen Ausbruchstestungen an den Schulen minimiert oder sogar verhindert werden. Und natürlich soll der Gesundheitsschutz für die Lernenden und die an den Schulen tätigen Mitarbeitenden erhöht werden. 

Das Testen hat praktisch keine Auswirkungen auf die Quarantäne. Da alle Lernenden eine Maske tragen, gehen in der Regel nur jene Lernenden in Quarantäne, die einen engen Kontakt hatten. Die übrigen Lernenden können die Schule weiter besuchen. Bei mehreren Fällen pro Klasse entscheidet die zuständige Dienststelle Gesundheit über die Quarantäne-Anordnung.

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