NR will Strafprozessrecht anpassen
Der Nationalrat will das Strafprozessrecht anpassen. Neu sollen sich Opfer und Täter etwa auch in einem Strafverfahren aussergerichtlich einigen können. Die Strafverfolgungsbehörden können diese Einigung berücksichtigen. Weiter soll auch der Einsatz von DNA-Analysen ausgeweitet werden. Nicht lockern will der Nationalrat die Rechte der Beschuldigten im Verfahren. Sie sollen weiterhin bei Zeugenbefragungen dabei sein können. Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte vergeblich argumentiert, dass diese Praxis der Wahrheitsfindung nicht dienlich sei. Der Ständerat wird die Änderungen des Strafprozessrechts noch diskutieren.
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