NR stimmt Motion zu Besuchsrecht zu
Unabhängig vom Sorgerecht haben Kinder von getrennt lebenden Eltern in der Regel das Recht, beide Eltern regelmässig zu sehen. Verweigert ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht, so soll das künftig eine Straftat sein. Der Nationalrat hat am Dienstag einer entsprechenden Motion von Philipp Nantermod/FDP zugestimmt. Zu beiden Elternteilen persönliche Beziehungen zu unterhalten, sei ein grundlegendes Kinderrecht, hatte dieser argumentiert. Kritiker hielten dagegen, es sei sinnvoller, die Eltern bei der Lösung ihres Konflikts zu unterstützen. Zudem sei es bereits möglich, das Besuchsrecht per Anordnung durchzusetzen. Der Ständerat wird den Vorstoss noch debattieren.
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