NR stimmt Motion zu Besuchsrecht zu

Unabhängig vom Sorgerecht haben Kinder von getrennt lebenden Eltern in der Regel das Recht, beide Eltern regelmässig zu sehen. Verweigert ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht, so soll das künftig eine Straftat sein. Der Nationalrat hat am Dienstag einer entsprechenden Motion von Philipp Nantermod/FDP zugestimmt. Zu beiden Elternteilen persönliche Beziehungen zu unterhalten, sei ein grundlegendes Kinderrecht, hatte dieser argumentiert. Kritiker hielten dagegen, es sei sinnvoller, die Eltern bei der Lösung ihres Konflikts zu unterstützen. Zudem sei es bereits möglich, das Besuchsrecht per Anordnung durchzusetzen. Der Ständerat wird den Vorstoss noch debattieren.

Quelle:swisstxt
NR stimmt Motion zu Besuchsrecht zu
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon