NR: Bussen für Maskenverweigerer

Der Nationalrat hat bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes einige Änderungen gegenüber dem Bundesrat vorgenommen. Wer trotz Vorschrift keine Maske trägt, kann künftig gebüsst werden. Dies aber nur dort, wo die Maskenpflicht eindeutig ist, etwa im öffentlichen Verkehr. In Fussgängerzonen kann hingegen auf eine Busse verzichtet werden. Bei der Unterstützung für den Sport soll nicht jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen aller Angestellten reduziert werden, die direkt am Spielbetrieb beteiligt sind. So soll verhindert werden, dass Klubs von Unterstützung ausgeschlossen werden, nur weil einzelne Spitzenspieler nicht zu einem Lohnverzicht bereit sind.

Quelle:swisstxt
NR: Bussen für Maskenverweigerer
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