42 Verfahren laufen noch in Luzern

Notlage ausgenutzt: Drei Corona-Kreditschwindler verurteilt

Einer der Kreditschwindler versteckte das erschlichene Geld möglicherweise unter der Matratze. (Symbolbild: Adobe Stock)

Um die Wirtschaft zu retten, setzte der Bund im März auf unbürokratische Notkredite. Was Firmen das Überleben sichern sollte, wurde von Betrügern teils schamlos missbraucht. Doch die Staatsanwaltschaft Luzern lässt die Lügenbolde nicht davonkommen.

Es geht um schlappe 7,5 Millionen Franken. So hoch ist der Betrag, der im Kanton Luzern mutmasslich zu Unrecht als Coronanotkredite ausbezahlt wurde. 42 Verfahren sind derzeit bei der Staatsanwaltschaft hängig. Bei fast allen geht es um Urkundenfälschung und Betrug.

Was sind das für Menschen, welche die nationale Notlage für ihre Zwecke genutzt haben? Drei Fälle haben die Untersuchungsbehörden bereits abschliessen können. Die Strafbefehle geben einen ersten Eindruck in den Modus Operandi – und die Persönlichkeit der Täter.

Vom Schweizer Senioren bis zum jungen Slowaken

Da ist beispielsweise ein 64-jähriger Pizzeriabesitzer. Er lebt in der Luzerner Agglomeration und stellte Anfang April einen Kreditantrag, der angeblich das Überleben seiner Firma sichern sollte. In Tat und Wahrheit nutzte er das Geld nur für sich.

Kaum waren die 17'000 Franken auf dem Firmenkonto, schon hatte er das Geld auf sein eigenes überwiesen. Den Löwenanteil – 10'000 Franken – hob er sogleich in bar ab. Vielleicht verschwand das Geld als Notgroschen unter einer Matratze?

Vom Rest blieb jedenfalls auch nicht viel übrig. Der Schweizer lebte ungeniert von dem Geld. Ende Monat waren gerade mal noch 100 Franken auf dem Konto.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der Mann hat das erhöhte Vertrauen der Banken in der Notlage missbraucht. Er bestätigte im Kreditantrag zwar die Absicht, das Geld für die Firma zu verwenden – hatte dies aber gar nie vor.

Er wird deshalb wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Die 1750 Franken muss er zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren rückfällig wird. Sofort fällig wird zudem eine Busse von 500 Franken.

Zwei Kredite bei der gleichen Bank beantragen? Eine schlechte Idee

Damit kommt er besser weg als der zweite Kreditbetrüger, den die Staatsanwaltschaft erwischt hat. Der Slowake gab im Kreditantrag an, seine Firma habe letztes Jahr einen Umsatz von 1,3 Millionen gemacht – fünfmal mehr als es tatsächlich war. Mit diesem Trick wollte er an einen Kredit von über 130'000 Franken herankommen.

Dumm nur: Der 33-Jährige hatte bereits wenige Tage zuvor von der gleichen Bank für die gleiche Firma einen Kredit von 28'000 Franken bekommen. Als der zweite Antrag ins Haus flatterte, wurden die Bankangestellten daher skeptisch. Statt mehr Geld flatterte deshalb ein Strafbefehl ins Haus.

Der Mann wird ebenfalls zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – wegen Urkundenfälschung und Betrug. Und zwar in der Höhe von 50 Tagessätzen à 150 Franken. Die 7500 Franken werden im Wiederholungsfall fällig, eine Busse von 1000 Franken muss er sofort bezahlen.

Zweimal abkassiert – da gibt’s keine letzte Chance

Etwas schlauer stellte sich der dritte Coronabetrüger an. Er stellte immerhin bei zwei verschiedenen Banken falsche Kreditanträge. Auch er gab einen sechsmal höheren Umsatz an, um an einen höheren Kredit heranzukommen. Statt 4000 Franken bekam er dadurch 24'000 Franken. Und das zweimal, weil das Gesuch von beiden Banken gutgeheissen wurde.

Genützt hat es nichts, auch ihm kam die Staatsanwaltschaft auf die Schliche. Der 28-jährige Schweizer wird wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachen Betrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Anders als die beiden anderen Lügenbolde muss er die 1800 Franken sofort bezahlen, es wird kein bedingter Vollzug gewährt.

War der Bund zu naiv?

Drei Fälle hat die Staatsanwaltschaft nun abgeschlossen, 42 Verfahren laufen noch. Bei einem Teil davon geht es um höhere Deliktbeträge. Diese Fälle werden nicht mittels eines einfachen Strafbefehls erledigt – sondern mit einer Anklage ans Gericht.

Dann wird sich zeigen, wie die Gerichte mit diesen Fällen umgehen. Bisher gibt es dazu schweizweit noch keine gefestigte Praxis, weil es solche Notkredite vor der Coronakrise nicht gab.

Interessant dürfte es insbesondere sein, ob die Gerichte in diesen Fällen die Arglistigkeit bejahen. Wegen Betrugs verurteilt werden können Beschuldigte nämlich nur, wenn sie ihre Opfer arglistig täuschen.

Ob eine blosse Falschangabe im Kreditgesuch dieses Kriterium erfüllt? Oder handelte der Bund fahrlässig und trägt eine Mitverantwortung, weil er das Geld auszahlen liess, ohne die Angaben zu überprüfen? Künftige Gerichtsentscheide werden es zeigen.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 15.10.2020, 09:05 Uhr

    Ich lese hier vor allem von «bedingten Geldstrafen», also hypothetischen Zahlungen, die kein Schwein beeindrucken und auch null abschreckende Wirkung auf weitere Betrüger haben werden. Aber bei all dem kein Wort von der Rückzahlung des Deliktsbetrags. Ist das wirklich wahr?

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 15.10.2020, 09:34 Uhr

      Vielen Dank für den Kommentar. In zwei wurden die Täter zu bedingten Geldstrafen verurteilt, einer bekommt diese letzte Chance nicht. Bis jetzt sind erst drei von 42 Fällen abgeschlossen. Es handelt sich um die eher tiefen Deliktbeträge, sonst hätte die Staatsanwaltschaft die Verfahren nicht mit einem Strafbefehl erledigen können. Das heisst: Die grösseren «Fische» werden in den nächsten Monaten angeklagt und vor Gericht gestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Strafanträge dann deutlich höher ausfallen werden. Was die Rückzahlung angeht: Dazu sind die Verurteilten natürlich verpflichtet. Vielleicht hätte ich das explizit schreiben sollen. Ich bin – offenbar zu Unrecht – davon ausgegangen, dass das klar ist. Ein Teil der Beschuldigten hat den Kredit übrigens bereits zurückgezahlt. Ob das in einem der oben beschriebenen Fälle so war, weiss ich allerdings nicht.

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    • Profilfoto von Luc Bamert
      Luc Bamert, 15.10.2020, 09:52 Uhr

      Sehr geehrte Frau Berger, besten Dank für Ihre Ergänzungen. Dass die erschwindelten Kredite zurückbezahlt werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb haben Sie das in Ihrem Artikel zu Recht nicht erwähnt.

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    • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
      Kasimir Pfyffer, 15.10.2020, 13:45 Uhr

      Danke @ Frau Berger, diese Info finde ich wichtig.
      Für mich ist die Rückzahlungspflicht leider keine Selbstverständlichkeit (mehr), da der herzensgute Bundesrat unlängst dazu aufgerufen hat, die Kreditbetrüger möglichst nicht zu bestrafen, oder bitte nur so, dass es nicht wehtut.

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  • Profilfoto von Karli Marxli
    Karli Marxli, 15.10.2020, 07:58 Uhr

    Die Fahrlässigkeit des Bundesrates ist offensichtlich. Instantkredite, und dies ohne jede Überprüfung (man vergleiche das mit dem Prozedere bei Kleinstkrediten, aber auch bei Hypos), sind eine Einladung zu Betrug. Noch naiver als Bundes-Ueli inkl. Verwaltung ist, wer glaubt, der Bund werde zur Rechenschaft gezogen werden. «Mitverantwortung? Wir doch nicht. Wir wollten doch bloss helfen.» Klar, am leichtesten fällts mit OPM (other people’s money).

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