Nischen des Lasters: Hier darf noch geraucht werden
Rauchen ist gesundheitsschädlich und gesellschaftlich zurecht verpönt. Trotzdem gibt es sie nach wie vor – die Raucher. Wo dürfen die eigentlich in grossen Zuger Firmen rauchen? zentralplus zeigt die Nischen des Lasters. Wobei diese mancherorts so geheim sind, dass man sie nicht mal fotografieren darf.
Stattlich erstreckt sich das moderne Firmengebäude von Johnson & Johnson entlang der Zuger Gubelstrasse. Schicke Schlitzfenster in Serie prägen die Architektur der beiden weissen Quader, in denen die Zuger Filiale des weltweiten Unternehmens für Gesundheitsfürsorge, Arzneimittel und medizinische Produkte untergebracht ist.
Velounterstand als «Smoking Area»
Apropos. Gesundheitsfürsorge scheint sich inhaltlich irgendwie gar nicht mit der Vorstellung von rauchenden Mitarbeitern zu vertragen. Und doch qualmen natürlich auch bei Johnson & Johnson einige. Raucher gibt’s überall. Auch in noblen Firmen.
«Wir sind eine tobacco free company und ein Gesundheitsunternehmen», betont indes Thomas Moser, Head External der Communication Switzerland and Austria bei Johnson & Johnson. Deshalb gebe es auf dem Firmengelände in Zug eigentlich auch keinen Ort, wo das Rauchen erlaubt sei.
Da Johnson & Johnson aber Mieter in der Immobilie an der Gubelstrasse sei, so Moser, könnten Raucher des Zuger US-Multis mit seinen rund 900 Mitarbeitern auf dem Campus rauchen. Und zwar in einem Velounterstand in der Nähe des Haupteingangs.
«Dies ist die einzige Raucherecke», versichert der Unternehmenssprecher. «Natürlich haben Raucher in unserem Unternehmen keine Nachteile in Kauf zu nehmen – es ist ja die freie Entscheidung jedes Einzelnen zu rauchen.»
«Im Sommer geht das hier ja, aber im Winter ist es einfach kalt.»
Junge Frau bei Johnson & Johnson
Der Velounterstand mit dem Aufkleber «Smoking Area» verströmt allerdings im Vergleich zum gepflegten Campusauftritt von Johnson & Johnson so einen Hauch von Hinterhofatmosphäre.
«Im Sommer geht das hier ja, aber im Winter ist es einfach kalt», sagt eine junge Frau, die mit ihrer Kollegin gerade eine Zigarettenpause einlegt und den Reissverschluss ihres Anoraks ganz hochzieht. «Es fehlen auch Sitzgelegenheiten», mault sie.
Dass der Velounterstand bei Johnson & Johnson dennoch ziemlich gut frequentiert ist, beweist ein Blick in den Sandkübel, in dem zig Zigarettenleichen stecken.
Die Sache mit dem Break
«Ich habe früher schon mal bei einer Medizin-Firma gearbeitet, wo es über der Raucherecke nicht einmal ein Dach hatte. Ich finde es hier deshalb absolut okay», sagt eine Deutsche mit gefütterter Wildlederjacke und dickem Pelzkragen.
Und überhaupt seien ja die Raucher sowieso im Vorteil. «Denn es ist ja proven: Wenn man öfters einen Break beim Arbeiten macht, ist das gut für den Output», sagt die junge Frau in einem speziellen Businessjargon. Ausserdem komme man ins Gespräch mit den Mitarbeitern.
Indes – nicht überall müssen Raucher bei Zuger Grossunternehmen draussen bleiben. Beispiel Zuger Kantonalbank. An ihrem Sitz am Postplatz hat die Zuger Kantonalbank nämlich im Pausenraum für Mitarbeitende eine Raucherkabine installiert. Eine Art Airport-Feeling.
«Der Rauch wird erfasst, bevor er sich im Raum verteilen kann.»
Carmen Wyss, Leiterin Kommunikation, Zuger Kantonalbank
«Die Raucherkabine funktioniert sehr gut», sagt Carmen Wyss, Leiterin bei der Zuger Kantonalbank, zur ausgefeilten Technik der Raucherbox.
«Der Rauch wird erfasst, bevor er sich im Raum verteilen kann. Mit einem speziellen System wird er gefiltert, gereinigt und als saubere Luft wieder in den Raum zurückgeführt.» So entstehen, so Wyss, im gesamten Aufenthaltsraum keine schlechten Gerüche.
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern im Pausenraum
«Für unsere Raucher ist diese Kabine eine gute Lösung und wird auch entsprechend genutzt. Die Nichtraucher fühlen sich nicht gestört, weil die Luft sauber ist», so Wyss. So ergebe sich im Pausenraum ein ideales Miteinander für Raucher und Nichtraucher. Zudem seien die Raucher dort nicht den Wetterverhältnissen ausgesetzt – insbesondere in der kalten Jahreszeit.
«Grundsätzlich herrscht in den Siemens-Gebäuden Rauchverbot.»
Marcel Müller, Siemens Schweiz AG
Bei Siemens ist sogar von einer «Raucherlounge» die Rede. Dies ist allerdings ein gewisser Etikettenschwindel. Denn die Mitarbeiter von Siemens müssen ebenfalls raus vor die Tür – auf den Parkplatz direkt vor dem Haupteingang des High-Tech-Unternehmens.
«Grundsätzlich herrscht in den Siemens-Gebäuden Rauchverbot», erklärt Marcel Müller von der Siemens Schweiz AG. So seien an der Gubelstrasse 22 vor fünf Jahren sämtliche Raucherkabinen aus dem Gebäude entfernt worden. Dies geschah im Zuge der Zertifizierung des Gebäudes nach dem Standard LEED-Gold (Leadership in Energy and Environmental Design).
Raucher müssen mindestens 7,5 Meter vom Gebäude entfernt sein
«Dieser Standard schreibt – zur Einhaltung von Mindestanforderungen an die Luftqualität – vor, dass erst in einem Abstand von 7,5 Metern zum Gebäude geraucht werden darf», sagt Müller. Dies sei beim Bau der Raucherlounge berücksichtigt worden, die Rauchern seither vor dem Gebäude zur Verfügung stehe.
In anderen Siemens-Gebäuden am Standort Zug gebe es insgesamt sieben Raucherkabinen in den Pausenzonen oder in unmittelbarer Nähe derselben.
«In den neuen, derzeit im Bau befindlichen Gebäuden von Siemens, die ebenfalls nach LEED zertifiziert werden sollen, wird das Rauchen nur noch ausserhalb erlaubt sein», lässt Müller wissen. Der ökologische Fortschritt fordert also von den Rauchern seinen Tribut.
«Im Freien gibt es für die Raucher spezielle Unterstände und an bestimmten Orten Aschenbecher.»
Karin Freyenmuth, Head of Communications, Roche Rotkreuz
Auch bei Roche in Rotkreuz, auf dem wohl beeindruckendsten Firmencampus im Kanton Zug mit einem der imposantesten Zuger Hochhäuser, fristen Raucher ein Randdasein.
Firmengeheimnis: Raucherecken bei V-Zug dürfen nicht fotografiert werden
Bei V-Zug gilt ein generelles Rauchverbot in allen Räumlichkeiten und auf dem gesamten Areal in Zug sowie in allen Gebäude und Räumlichkeiten in der Schweiz, wie Christian Arnold, Head of Corporate Communications von V-Zug erklärt. «Das Rauchverbot gilt für alle Mitarbeitende, alle Besucher und Gäste.»
Vom Rauchverbot ausgenommen seien klar definierte Örtlichkeiten für die Mitarbeitenden – beispielsweise 3 bis 4 Raucherplätze auf dem Areal in Zug. «Zudem gelten für Kunden beziehungsweise für Kundenveranstaltungen eine begrenzte Ausnahme in den Eingangsbereichen von Kundenzonen. Wie diese Raucherzonen aussehen, bleibt allerdings ein Firmengeheimnis. Arnold: «Leider müssen wir das Fotografieren der Raucherplätze ablehnen.»
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