In letzter Zeit knallte es besonders viel

Nicht nur am 1. August: Luzern hat ein Böller-Problem

Böller waren in Luzern dieses Jahr schon vor dem 1. August ein grosses Thema. (Bild: zvg / «Pyromantiker»)

Der Gebrauch von Feuerwerk führt um den 1. August immer wieder zu Diskussionen. In Luzern aber waren explodierende Böller in diesem Jahr bereits in den Wochen vor dem Nationalfeiertag ein Thema. Die Suva warnt.

«In Luzern knallt es jeweils nicht nur am Abend des 1. August. Sondern oft auch Tage zuvor und teilweise auch noch Tage später», sagt eine Luzernerin, die in einem Quartier oberhalb des Luzerner Zentrums wohnt. Krachende Böller sorgen bei Anwohnern immer wieder für Ärger. Vor allem aber: Feuerwerkskörper können ein beträchtliches Sicherheits- und Gesundheitsrisiko bergen.

Nach Auskunft von Natascha Obermayr von der Suva ist der 1. August jeweils der Tag mit den meisten Feuerwerksunfällen: «Rund 80 Unfälle, das sind rund ein Drittel aller Feuerwerksunfälle pro Jahr, ereignen sich an diesem Datum.» Wenn man noch den Vorabend dazuzähle, so stünden rund 40 Prozent aller Feuerwerksunfälle in Zusammenhang mit dem 1. August.

«Verletzungen des Gehörs machen rund einen Viertel aus, dicht gefolgt von Verletzungen an der Hand, ferner auch Augenschäden und Verletzungen an anderen Körperteilen», so die Suva-Sprecherin. Eine geografische Zuteilung der Fälle auf die einzelnen Regionen – zum Bespiel den Raum Luzern, Zug, Zentralschweiz – liessen die Daten aber nicht zu, da die Auswertung auf einer statistischen Hochrechnung einer Stichprobe beruhe. Anzumerken gilt, dass es gerade bei den Gehörverletzungen möglicherweise eine Dunkelziffer gibt.

«Wo sind wir denn?»

Böller waren in der Stadt Luzern in diesem Jahr aber bereits in den Wochen vor dem 1. August ein Thema. So fragte der Luzerner Journalist Herbert Fischer nach der Cupsieg-Feier des FCL im Vögeligärtli auf seiner Plattform lu-wahlen.ch: «Potzheilanddonner, wo sind wir denn? Muss denn wirklich wieder irgendwann irgendwo ein fürchterlicher Unfall passieren, bis dieser Wahnsinn definitiv gestoppt wird?» Fischer hatte gesehen, dass an dieser Feier Pyros gezündet worden waren. Wegen solchen sei es in der Vergangenheit schon zu «grauenhaften Verbrennungen und unheilbaren Hörschäden» gekommen, schrieb Fischer weiter. Und folgerte: Solche «Pyromanen» seien letztlich gemeingefährliche Figuren. Offenbar wurde an dieser Cupsieg-Feier tatsächlich viel geknallt. Auf Anfrage berichtet ein anderer Luzerner Journalist, dass ein Augenzeuge festgestellt habe, dass an diesem Anlass «ganz viele» Böller gezündet worden seien.

Luzerner Polizei hat diese Woche Anzeige eingereicht

Diese Woche gab die Luzerner Polizei bekannt, dass sie die Ermittlungen betreffend die unbewillligten Feierlichkeiten anlässlich des Cupsiegs des FC Luzern abgeschlossen und bei der Staatsanwaltschaft zwei Anzeigen eingereicht habe.

Eine der Anzeigen richtet sich gegen unbekannte Täterschaft wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. «Durch mehrere unbekannte Täterschaften wurden auf dem Sempacherplatz, auf dem Weg zur Messe Luzern und vor der Messehalle mehrere Feuerwerksbatterien, Feuerwerkskörper, Handlichtfackeln, Rauchpetarden und Knallkörper gezündet», heisst es in der Medienmitteilung. Unter Berufung auf die Luzerner Polizei selber berichtet der «Tagesanzeiger», dass die Luzerner Polizei über Bilder und Videos verfüge, welche zur Ermittlung der Täterschaft führen könnten.

Zu Spitzenzeiten feierten auf der Allmend an die 10'000 Fans.

Auf Anfrage verweist Christian Bertschi, Chef Kommunikation der Luzerner Polizei, auf das Sprengstoffgesetz. Gemäss diesem sind Personen, die mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen umgehen, verpflichtet, «zum Schutz von Leben und Gut alle nach den Umständen gebotenen zumutbaren Massnahmen zu treffen».

Auch nach Euro-Matches wurde geböllert

Die FCL-Feier ist kein Einzelfall. Auch nach dem Match Schweiz-Frankreich seien «vereinzelt» Rauchpetarden, Knall-, Pyro- und Feuerwerksmaterial gezündet worden, sagt Urs Wigger, ebenfalls Sprecher der Luzerner Polizei. An jenem Abend seien rund 500 Personen vor Ort gewesen: «Es war für unsere Mitarbeitenden in der Menge nicht auszumachen, wer diese Pyrotechnik und die Feuerwerkskörper gezündet hatte.» Es sei nicht eruierbar gewesen, von wo genau die Feuerwerkskörper und Petarden gekommen seien. Die Polizei habe diesbezüglich keine Ermittlungen aufgenommen.

Christian Bertschi ergänzt, dass auch nach dem Euro-Finalspiel zwischen Italien und England im Bereich der Seebrücke in Luzern mehrere Feuerwerkskörper gezündet worden seien.

So laut wie ein Schuss aus einem Sturmgewehr

Auf Anfrage erklärt Suva-Sprecherin Natascha Obermayr, dass solche Böller sehr hohe Dezibelwerte erreichen können. Das Produkt «Flashing Thunder» zum Beispiel erreiche in einem Abstand von einem Meter einen Spitzenpegel von 165 Dezibel (db). Das sei vergleichbar mit einem Sturmgewehrschuss. «Solche Knaller dürfen nur in der Luft und niemals bei Personen detonieren, sonst folgt dem Knall der Gehörschadenfall.»

Im Durchschnitt der Jahre 2014–2018 hätten die UVG-Versicherer jährlich rund 60 bis 70 Fälle mit Gehörschädigungen als Folge des Gebrauchs von Feuerwerks- und Knallkörpern, so die SUVA-Sprecherin weiter. «Die meisten dieser Unfälle ereignen sich um den 1. August und den Silvester, weil dann viel mit Feuerwerk hantiert wird.» Die Suva spricht von einer «Verhaltensproblematik» in Bezug auf jene Personen, die solche Knaller in unmittelbarer Nähe von Lebewesen zünden.

Das sagt der Sicherheitsdirektor

Beim Bund weiss man um die Problematik. So sei bekannt, dass an Sportveranstaltungen Feuerwerkskörper immer wieder missbräuchlich verwendet würden, erklärt Anne-Florende Débois vom Bundesamt für Polizei. Oftmals würden auch die Sicherheitsabstände beim Abbrennen nicht respektiert. Die Bundesamtssprecherin macht auf einen weiteren Punkt aufmerksam: «Problematisch und verboten ist der illegale Erwerb von Feuerwerkskörpern im Ausland und deren Import in die Schweiz.»

Auch dieses Jahr gibt es in Luzern keine Bundesfeier; wegen Corona wurde sie wiederum abgesagt. Umso mehr dürften Private erneut Knallkörper zünden. (Bild: Tobias Lackner)

BAG-Sprecher Daniel Dauwalder sagt: «Es ist unbestritten, dass solche Böller, insbesondere bei unsachgemässer Verwendung, Gehörschäden verursachen können.» Stellt sich die Frage, ob da nicht auch die kantonalen Instanzen vermehrt gefordert wären. Müsste in der Prävention und Aufklärung nicht mehr getan werden? Immerhin geht es da gegebenenfalls auch um den Schutz der Gesundheit von Passanten und Unbeteiligten.

Andreas Ott, Departementssekretär des Justiz- und Sicherheitsdepartements weist darauf hin, dass das eidgenössische Sprengstoffgesetz im Jahr 2013 letztmals revidiert worden ist. Vom Kanton Luzern her bestehe kein Handlungsbedarf bezüglich einer Änderung dieses Bundesgesetzes. Regierungsrat Paul Winiker (SVP) schreibt auf Anfrage, dass beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen grösste Vorsicht angezeigt sei: «Im Vordergrund steht dabei die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.» Diese könnten anhand der Warnhinweise auf den Produkten erkennen, wie Feuerwerk sicher zu verwenden sei. Die Behörden würden im Vorfeld des 1. August und des Jahreswechsels zusätzlich sensibilisieren. Anzufügen ist aber, dass das mit der Eigenverantwortung zumindest dann zu hinterfragen ist, wenn es etwa um Kinder, Jugendliche oder unbeteiligte Passanten geht.

Böllerwürfe mit tragischen Folgen bei einem FCL-Spiel

Wer in einer Menschenmenge Feuerwerkskörper zündet, nehme in Kauf, andere Personen zu verletzen, sagt Marc Hürzeler, Professor für Sozialversicherungs- und Privatversicherungsrecht an der Universität Luzern. Dies könne direkt durch die Explosion des Feuerwerkkörpers oder infolge des damit verursachten Lärms erfolgen. «Hierbei handelt es sich meines Erachtens jedenfalls um ein schuldhaftes Verhalten, das - gestützt auf Art. 41 OR - zu einer Schadenersatzpflicht gegenüber den geschädigten Personen führen kann.»

Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. «Wenn es zu einer Gehörverletzung kommt, könnte dies eine einfache Körperverletzung darstellen, falls diese vorübergehend ist», erklärt auf Anfrage Anna Coninx, Assistenzprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Luzern. Allenfalls könne es sich aber auch um eine schwere Körperverletzung handeln, falls bleibende Schäden entstehen. Ob jemand eventualvorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, beurteile sich danach, ob er die Verletzung in Kauf genommen hat (Eventualvorsatz) oder pflichtwidrig darauf vertraut hat, dass nichts passiert (Fahrlässigkeit).

«Zudem wären wohl auch Sprengstoffdelikte zu prüfen», so Coninx. Bei diesen sei eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder fremdes Eigentum bereits ausreichend. Interessant seien in diesem Zusammenhang die Bundesgerichtsentscheide BGer 6B_79/2019 und 6B_1248/2017, 6B_1278/2017. Im ersten Fall habe der Beschuldigte einen Petard Shard 5 Gramm gezündet und diesen auf einer befahrenen Strasse in Richtung einer Bushaltestelle geworfen.

Der zweite Fall steht in Zusammenhang mit einem Super-League-Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Luzern vom Februar 2016. Ein St. Gallen-Fan hatte damals zwei Rauchkörper und zwei Böller auf das Spielfeld geworfen. Ein unbeteiligter 48-Jähriger erlitt einen Gehörverlust und einen Tinnitus. Anna Coninx hält fest, dass in diesen beiden Bundesgerichtsfällen jeweils eine verbrecherische Eventualabsicht bejaht wurde.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von David L
    David L, 07.08.2021, 11:59 Uhr

    Feuerwerk gehört selbstverständlich generell verboten.
    Jede Rakete die in die Luft geschossen wird, kommt irgendwo in Form vom Giftmüll wieder runter (mit Chemikalien kontaminierte Hartplastikfragmente der detonierten Hülle).
    Da der Ort der Verschmutzung in den allermeisten Fällen nicht der eigene Privatgrund ist, handelt es sich also fast immer um Littering auf öffentlichem Grund, Entsorgung von Giftmüll auf fremdem Grund, Gewässerverschmutzung oder ähnliche Straftatbestände.
    Würde jemand die selbe Verschmutzung «von Hand» durchführen, indem er z.B. mit chemikalien kontaminierte Platiskstücke in Nachbars Garten schmeisst, wäre das eindeutig illegal.
    Wieso eine solche Straftat plötzlich legal sein soll, wen sie in Kombination mit einem lauten Knall & zusätzlicher Feinstaubemission stattfindet, widerspricht jedwedem Rechtsempfinden und ist in keiner Art und Weise vernünftig begründbar.

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  • Profilfoto von Dreirad Buby
    Dreirad Buby, 02.08.2021, 10:59 Uhr

    Hat eure Antifa auch ein Böller Problem ?

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  • Profilfoto von Erzinger Fredy
    Erzinger Fredy, 01.08.2021, 11:25 Uhr

    Diese Art von „Feuerwerk“ gehört verboten!!
    Der Silvesterabend lässt grüssen…

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  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 01.08.2021, 08:32 Uhr

    Warnungen von der Suva werden ins Lehre gehen,denn dies ist Privat.Und solange der Stapi und Co Freude daran haben,wird sowiso nichts unternommen.
    Die Knallerei ist schon lange in Gange,bei Geburtstag usw zunehmend weil keine Anzeigen gemacht werden.Es muss zuerst einen gravierenden Unfall geben und nach so einer Nacht,sind ja alle Ausgeschlafen???

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  • Profilfoto von Leo
    Leo, 01.08.2021, 07:47 Uhr

    Dieser Unsinn gehört schlichtweg verboten. Kürzlich sass ich im Neubad-Openair-Kino. Plötzlich hielt ein Auto an der Kreuzung an und feuerte mitten in der Neustadt eine Rakete in die Richtung Terrasse. Gut möglich, dass ich nun einen Gehörschaden habe.

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