Nicht jeder Suchtkranke bekommt nun IV

Bei Suchtproblemen erhielten Betroffene bisher keine Invalidenrente. Das Bundesgericht hat nun aber entschieden, dass Sucht als Erkrankung anerkannt wird und so eine IV-Rente geprüft werden muss. Dass das Bundesgericht seine Praxis ändere, sei überfällig, sagt Manuel Hermann vom Fachverband Sucht in der SRF-Sendung «Rendez-vous». Es bedeute aber nicht, dass nun jeder Suchtkranke automatisch eine IV-Rente bekomme. «Es ist aber wichtig, dass zuerst einmal die Arbeitsfähigkeit und damit der Arbeitswille geprüft wird, bevor Suchtkranke direkt von der IV abgewiesen werden.» Damit stehe der Mensch nun etwas mehr im Zentrum, sagt Hermann.

Quelle:swisstxt
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