«Zum Mohrenkopf» kommt vor BGer
Der Zürcher Heimatschutz will nicht akzeptieren, dass die Inschriften «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf» an zwei Stadtzürcher Gebäuden abgedeckt werden sollen. Er zieht deswegen vor Bundesgericht.
Die Organisation schreibt, sie sei überzeugt, dass eine Abdeckung der Schriftzüge den Anliegen des Denkmalschutzes nicht gerecht würde. Die Inschriften seien Zeitzeugen der Kultur- und Wirtschaftsgeschichte von Zürich.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Inschriften abgedeckt werden dürfen. Beschlossen hatte die Abdeckung die Zürcher Stadtregierung mit der Begründung, die Inschriften seien rassistisch.
Quelle:swisstxt