Verdacht auf Betrug

Zuger verkauft Maskenatteste: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft

Weil ein Zuger selber Maskenatteste verkauft, wird nun wegen Betrugs gegen ihn ermittelt. (Bild: Symbolbild: cbu)

Ein Zuger verkauft auf eigene Faust Atteste gegen die Maskentragpflicht. Trotz mehreren Verfügungen des Kantonsarztes liess er nicht davon ab. Jetzt haben die Zuger Strafverfolgungsbehörden eine Hausdurchsuchung durchgeführt und Ermittlungen aufgenommen.

Sei es ein Wirt, der sich nicht an die Maskenpflicht hält, ein Kreditbetrüger oder eine Bürgerin, die sich nicht an die Quarantäne-Regeln hält: Die Coronakrise und die damit verbundenen Massnahmen beschäftigen regelmässig auch die Strafverfolgungsbehörden.

Jüngstes Beispiel: Die Staatsanwaltschaft Zug hat gegen einen Mann, der für 50 Franken Maskenatteste verkaufte, ein Strafverfahren eröffnet. Wie die «Sonntagszeitung» berichtete, führte die Polizei im Dezember in Morgarten eine Hausdurchsuchung durch.

«Untersucht wird der Verdacht auf Übertretung des Gesundheitsgesetzes, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Verdacht aus Widerhandlung gegen das Gesetz auf unlauteren Wettbewerb und auf Betrug», wird eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft im Bericht zitiert.

Der Mann selber bezeichne das als «Ungeheuerlichkeit». Es gehe lediglich um eine «Meinungsverschiedenheit» zwischen ihm und dem Kantonsarzt.

Zwei Verfügungen missachtet

Bereits im Herbst war die Gesundheitsdirektion auf den 65-Jährigen aufmerksam geworden. Er bietet Atteste an, welche den Bezüger von der Maskentragpflicht befreien – und erwartet im Gegenzug die Mitgliedschaft bei seinem Verein «5G-frei» (zentralplus berichtete). Wie seiner Webseite zu entnehmen ist, hegt der Zuger starke gesundheitliche Befürchtungen wegen der neuen Technologie und verbreitet zahlreiche kritische Artikel zum Thema. Auch die Masken, so begründet er sein Angebot, hätten gesundheitsschädigende Folgen.

Laut der «Sonntagszeitung» hat der Mann zwei Verfügungen des Zuger Kantonsarztes, die ihm die Verkäufe verboten, in den Wind geschlagen. In seiner 22 Seiten starken Stellungnahme zuhanden der Regierung zweifelte er demnach, ob die Pandemie und die Übersterblichkeit wirklich existierten – und führte teilweise absurde Argumente an. Etwa, dass bei der Unterschrift des Kantonsarztes keine «erkennbare Aneinanderreihung von Buchstaben» vorliege und sie darum ungültig sei.

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