Fahrgast wollte nicht zahlen

Zuger Taxifahrer gewürgt: Täter zu Geldstrafe verurteilt

Ein Taxifahrer in Zug ist von einem Fahrgast angegriffen worden. (Bild: Adobe Stock)

Erneut ist in Zug ein Taxifahrer Opfer eines Übergriffs geworden. Ein Fahrgast weigerte sich letzten August, den Chauffeur zu bezahlen. Stattdessen schlug er ihm das Portemonnaie aus der Hand und drückte ihm die Kehle zu.

Der Fahrgast hatte sich in den frühen Morgenstunden im August vom Bahnhof Zug nach Holzhäusern chauffieren. Als er den Fahrpreis hätte zahlen sollen, rastete er aus. Er schlug dem Taxifahrer das Portemonnaie aus der Hand, sodass sich das ganze Bargeld auf dem Boden verteilte. Dann packte er den Mann am Hals und drückte ihm mehrere Sekunden den Kehlkopf zu. «Du kannst dein Geld wie ein Hund aufsammeln», schrie er ihn an.

Als der Taxifahrer den Notruf alarmierte, waren zwei Polizisten schnell vor Ort. Der Fahrgast weigerte sich jedoch, seinen Namen anzugeben. Er wurde imemr lauter und aggressiver – bis die Polizeikräfte ihn schliesslich in Handschellen legten und abführten.

Bedingte Geldstrafe – und 200 Franken Busse

Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt den Iraker nun wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Hinderung einer Amsthandlung. Und zwar zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 20 Franken. Diese muss er nur im Wiederholungfall bezahlen. Sofort fällig werden jedoch zwei Bussen in der Höhe von je 100 Franken sowie Verfahrenkosten von 400 Franken. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Angriffe auf Taxifahrer machen in den letzten Monaten immer wieder Schlagzeilen. Erst kürzlich wurde einem Chauffeur das Portemonnaie geklaut, nachdem er einen Mann an den Bahnhof Luzern gefahren hatte (zentralplus berichtete). Im März 2020 wurde gar einer in der Stadt Luzern nach einem Streit niedergestochen (zentralplus berichtete).

Passanten retteten schwer verletzten Taxifahrer in Zug

In Zug besonders in Erinnerung geblieben sein dürfte der brutale Überfall auf einen Taxifahrer im Juni 2020. Damals hatten mehrere Männer einen 60-Jährigen geschlagen und zusammengetreten. Der Schlägertrupp liess erst von seinem Opfer ab, als zwei Passanten eingriffen.

Dennoch erlitt der Chauffeur erhebliche Kopfverletzungen und musste ins Spital gebracht werden (zentralplus berichtete). Die beiden Luzerner, die Schlimmeres verhindern konnten, wurden mit dem Zuger Preis für Zivilcourage ausgezeichnet (zentralplus berichtete).

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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