In Zug fordert eine Doppelinitiative den Verkauf des ehemaligen Landis&Gyr-Gebäudes sowie, dass die städtische Verwaltung in der Altstadt bleibt. Letztere soll für ungültig erklärt werden und wird nun extern geprüft.
Im Jahr 2012 hat das Stadtzuger Stimmvolk dem Verkauf des ehemaligen Landis&Gyr-Gebäudes zugestimmt. Dort soll in Zukunft die Stadtverwaltung zusammengeführt und untergebracht werden. Im Frühling 2014 hat ein Komitee eine Doppelinitiative eingereicht.
Im ersten Teil «JA zu gesunden Stadtfinanzen» fordert diese den Wiederverkauf des Gebäudes. Mit dem zweiten Teil «JA zur historischen Altstadt» wird verlangt, dass die Verwaltung in der Altstadt belassen wird. Der Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat, diese zweite Initiative für ungültig zu erklären, wie die Stadt Zug mitteilt.
Das Büro des Grossen Gemeinderates hat nun ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Damit soll geprüft werden, ob die Initiative im Sinne des Stadtrates für ungültig zu erklären ist. Das Gutachten soll im Dezember vorliegen.