Der Zuger SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann und die ehemalige alternative Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wollen einen Schlusstrich unter die Vorfälle nach der Landammannfeier 2014 in der Zuger Schiff-Bar ziehen. Sie haben sich aussergerichtlich geeinigt. Nun wollen die beiden nicht mehr übereinander lästern.
Der finale Schlagabtausch zwischen Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin im Nachgang zur Landammannsfeier 2014 findet nicht statt. Das Strafgericht des Kantons Zug hat die für Mitte April 2018 und 8. Mai angesetzten Verhandlungen abgesagt. Dies teilten die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Dienstag mit.
Grund dafür sei eine neue Ausgangslage. So haben sich laut Communiqué Jolanda Spiess und Markus Hürlimann im Rahmen einer Vorverhandlung einvernehmlich darauf geeinigt, mittels eines umfassenden Vergleichs einen definitiven Schlussstrich unter die Geschehnisse im Jahre 2014 zu ziehen.
Beide tragen die Kosten selber
Dabei hat sich Jolanda Spiess gemäss Mitteilung «im Wesentlichen vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu verpflichtet, sich ab sofort in keiner Weise mehr so zu äussern, dass daraus bei Dritten irgendwelche Vermutung entstehen oder impliziert werden kann, dass sie je Opfer eines strafbaren Verhaltens, begangen durch Markus Hürlimann, geworden sein könnte.»
Im Gegenzug hat Markus Hürlimann sämtliche gestellten Strafanträge betreffend mehrfache üble Nachrede und mehrfache Verleumdung vorbehaltlos zurückgezogen. Zudem habe er «sein unwiderrufliches Desinteresse an einer Weiterführung der Strafuntersuchung gegen Jolanda Spiess betreffend den von ihm erhobenen Vorwurf der falschen Anschuldigung erklärt.» Beide Parteien werden nach Angaben des Gerichts ihre eigenen Kosten zum allergrössten Teil selbst zu tragen haben.
Staatsanwaltschaft will auch nicht mehr
Aufgrund dieser neuen Ausgangslage will das Zuger Strafgericht das Verfahren mit Bezug auf die Tatvorwürfe der mehrfachen üblen Nachrede und Verleumdung einstellen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft aufgrund des umfassenden Vergleichs die Anklage für den weiteren Anklagepunkt – (ursprünglich durch den Privatkläger erhobener Vorwurf der falschen Anschuldigung – zwecks Neubeurteilung und gegebenefalls Verfahrenseinstellung zurückgezogen.
Weitere Auskünfte sind keine erhältlich. Hürlimann und Spiess-Hegglin hätten eine Verschwiegenheitserklärung abgeschlossen, wie es in der Mitteilung heisst, und auch die Behörden wollen nichts mehr dazu sagen.
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